JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | Die Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung begründeten Anspruch auf Herausgabe des aus einem treuhänderisch vorgenommenen Geschäft Erlangten ist nach § 95 InsO jedenfalls dann nicht zulässig, wenn vom Gläubiger auf Grund des Treuhandauftrages vor Insolvenzeröffnung ein Kaufvertrag mit einem Dritten zwar geschlossen worden ist, die nach diesem Vertrag vereinbarte Bedingung (hier Genehmigung) jedoch erst nach Konkurseröffnung eingetreten ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 25 U 3043/07 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Leitsatz: | 1. Bei der Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung handelt es sich regelmäßig um eine ihrerseits schutzfähige Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG, weil der Bearbeiter bei der Wahl und der Gestaltung der durch die neue Gattung eröffneten Ausdrucksmittel schöpferisch tätig ist. 2. Das Bestimmungsrecht des Urhebers gemäß § 13 Satz 2 UrhG ist begrenzt durch die Interessen Dritter, insbesondere desjenigen, der die Benennung vorzunehmen hat. Deshalb kann nicht jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu einem Filmwerk erbracht hat, eine Urheberbenennung im Vorspann des Films verlangen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5512/06 | |
| Rechtsgebiete: | WpHG, BGB, HGB |
| Leitsatz: | War dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, so haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (Anschluss an BGHZ 170, 226). Auch wenn das Unterlassen der Aufklärung auf einem Organisationsverschulden der Bank beruht, lässt dies allein nicht die Feststellung vorsätzlichen Handelns zu. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3009/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Sagt der Prospekt eines Medienfonds den Beitrittsinteressenten zu, dass "mindestens 115 % des Kommanditkapitals ohne Agio" zum Ende der Laufzeit des Fonds durch Schuldübernahme/Garantie einer Großbank abgesichert sind, so bedarf es einer Erläuterung der für den Erhalt der Garantieerklärung hinzugebenden Gegen- und/oder Sicherheitsleistung insbesondere dann, wenn die Schuldübernahme/Garantie einen Betrag von mehr als 200 Mio. ¤ ausmacht. 2. Wird ein Anlagemodell einerseits infolge einer Absicherung des Kommanditkapitals der Gesellschaft als "Garantiefonds" und andererseits mit der Aussicht auf hohe Verlustzuweisungen aus einkommensteuerlicher Mitunternehmerschaft beworben, so besteht Anlass zu näherer Darlegung, weshalb und inwieweit die (künftigen) Gesellschafter trotz der Absicherung des Gesellschaftskapitals einem Unternehmerrisiko ausgesetzt sein sollen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 5 U 3700/07 | |