JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2007
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| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung der Auflassung des neuen Gemeinschaftseigentums unter Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch. 2. Die entgegen diesen Voraussetzungen in das Grundbuch eingetragene Unterteilung ist inhaltlich unzulässig und damit nichtig. Sie kann nicht Basis eines gutgläubigen Erwerbs sein. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 33/07 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21.00 Uhr beschränkt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 25/07 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 04 / 2007 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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