JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Eine Vormerkung ist nur geeignet, einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung zu sichern, nicht aber, ihn zu begründen. Das Grundbuchamt darf deswegen eine Vormerkung auf Bestellung einer Reallast, die den jeweiligen Eigentümer verpflichtet, nicht eintragen. 2. Eintragungsfähig ist jedoch eine Vormerkung, die lediglich den Anspruch gegen den derzeitigen Eigentümer sichert, auch wenn diese im Ergebnis wegen §§ 888 Abs.1, 883 Abs.2 BGB den jeweiligen Eigentümer bindet. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Auslegung einer Gemeinschaftsordnung, die als Sondereigentum die Balkonböden festschreibt, soweit sie nicht zur tragenden Konstruktion des Gebäudes gehören (hier: Zuordnung der Isolierschicht und der Abdichtungsanschlüsse). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 116/06 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Auch die Forderung eines Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 4 WEG unterfällt in aller Regel dem Verbot der Aufrechnung mit Gemeinschaftsforderungen; dies gilt auch, soweit die Gemeinschaftsforderung ihren Rechtsgrund in einem Sonderumlagenbeschluss für diejenige Maßnahme hat, aus der der Eigentümer seinen Schadensersatzanspruch gemäß § 14 Nr. 4 WEG herleitet. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 128/06 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, GG, StVG |
| Leitsatz: | Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 4St RR 222/06 | |