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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum12 / 2006 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3845/06 vom 07.12.2006

Rechtsgebiete:UrhG, ZPO
Leitsatz:1. Die Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 100 Satz 1 UrhG ist grundsätzlich vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen.

2. Steht der Anspruchsteller außerhalb des Geschehensablaufs und kann er von sich aus nicht den Sachverhalt ermitteln, während der in Anspruch genommene Unternehmensinhaber über die hierfür erforderlichen Informationen verfügt oder diese sich unschwer zu verschaffen vermag, so darf dieser sich nicht auf ein einfaches Bestreiten der Unternehmensbezogenheit der Verletzungshandlung zurückziehen, sondern muss sich nach den Grundsätzen der "sekundären Behauptungslast" an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3845/06



OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2547/06 vom 07.12.2006

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Die Entfernung des Herstellerkennzeichens von einer Ware stellt auch dann keine gezielte Behinderung des - mit dem Hersteller nicht identischen - Wettbewerbers dar, wenn dieser andere Produkte desselben Herstellers vertreibt (Anschluss an BGH GRUR 2004, 1039 - SB-Beschriftung). Ob eine Irreführung über die betriebliche Herkunft der Ware vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2547/06

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 158/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:FGG, RVG, ZPO
Leitsatz:1. Zur Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechspflegers ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der originäre Einzelrichter zuständig.

2. Der Senat hält daran fest, dass im Erbscheinerteilungsverfahren oder vergleichbaren Verfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren vertritt, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG erhält (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 und 32 Wx 26/06 Rpfleger 2006, 441)
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 158/06


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