JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Allein die Begegnung auf Fachkongressen, der wissenschaftliche Austausch in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit bei größeren universitären Forschungsprojekten lassen für sich genommen nicht den Rückschluss zu, ein Sachverständiger habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen. 2. Der Sachverständige ist kein Jurist, von dem erwartet werden kann, dass er bei der Beurteilung, welche Anknüpfungstatsachen dem Gutachten zugrunde zu legen sind oder wie weit sein Gutachtensauftrag reicht, keine Fehler macht, zumal wenn es sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren handelt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 W 2277/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Legt ein Betroffener in einer Vorsorgevollmacht fest, dass ein Überwachungsbetreuer nur bestellt werden soll, wenn dem Gericht konkrete Tatsachen über den Missbrauch der Vollmacht offen gelegt werden, so hat dies das Vormundschaftsgericht grundsätzlich zu beachten. 2. Gibt der nicht mehr geschäftsfähige Betroffene jedoch z.B. im Rahmen seiner Anhörung zu erkennen, dass er nunmehr auch ohne die in der Vollmacht festgelegten Voraussetzungen mit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers einverstanden ist, ist das Gericht nicht mehr an die frühere Erklärung des Betroffenen gebunden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 159/06 | |
| Rechtsgebiete: | SpruchG, AktG |
| Leitsatz: | Die Barabfindung bei einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann auch dann nach dem Ertragswert des Unternehmens bemessen werden, wenn ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bestanden hat; der Barwert des festen Ausgleichs ist in der Regel nicht geeignet, die Verhältnisse des Unternehmens zum für den Squeeze-Out maßgeblichen Stichtag hinreichend wiederzugeben. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 12/06 | |
| Rechtsgebiete: | StrEG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein rechtzeitiger Prozesskostenhilfeantrag hemmt den Fristablauf nach § 13 StrEG entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB (Anschluss an KG Berlin Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03). 2. Das Fehlen einer Übersetzung beigefügter Unterlagen hindert die Hemmung nicht. 3. Bei der Anforderung von Unterlagen hat das Gericht den Antragsteller auf den seiner Auffassung nach bevorstehenden Ablauf einer Ausschlussfrist hinzuweisen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 W 2247/06 | |