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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum08 / 2006 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 08 / 2006



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 183/06 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:FGG, GG
Leitsatz:Auch ein gegen die Unterbringung des Betroffenen beschwerdebefugter Angehöriger kann nach Erledigung der Unterbringungsmaßnahme nicht in eigenem Namen die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit beantragen, weil die hiervon berührten Grundrechte höchstpersönliche Individualrechte des Betroffenen sind.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 183/06



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 45/06 vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt erst, wenn der Erbe zuverlässige Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung hat. Zuverlässige Kenntnis vom Grund der Berufung ist nicht gegeben, wenn der durch eine auslegungsbedürftige letztwillige Verfügung berufene Miterbe mit vertretbaren Gründen annimmt, er sei Alleinerbe aufgrund Gesetzes.

2. Der nicht näher begründete gerichtliche Hinweis, die Erbfolge richte sich nach dem Testament, dessen Auslegung zwischen den Beteiligten streitig ist, vermittelt in der Regel keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der Berufung.

3. Es bleibt offen, ob es in einem solchen Fall für den Beginn der Ausschlagungsfrist auf die Kenntnis des Verfahrensbevollmächtigten des Erben ankommen kann.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 45/06

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 222/05 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:1. Hebt das Amtsgericht eine Betreuung auf, weil es den bisherigen Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen muss und der geschäftsfähige Betroffene die Bestellung eines anderen Betreuers ablehnt, so steht dem bisherigen Betreuer ausnahmsweise eine Beschwerdebefugnis gegen die Aufhebung der Betreuung zu.

2. Stellt sodann das Beschwerdegericht fest, dass mangels psychischer Erkrankung eine Betreuung nicht mehr erforderlich ist, so kann es die insoweit nicht entscheidungserhebliche Frage der Eignung des Betreuers und seine Pflichtverletzungen nicht zu einem eigenständigen Gegenstand des Beschwerdeverfahrens machen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 222/05

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 4455/05 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:UWG, ZPO
Leitsatz:1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12/II UWG gilt nicht bei Verfügungsanträgen, die auf Markenrecht gestützt sind.

2. Bei Markenverletzungen kann sich aber die Dringlichkeit aus der Lage des Falles ergeben, wenn die behauptete Verletzungshandlung zu einer fortdauernden Schädigung des Markeninhabers führen kann.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4455/05


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