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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 74/06 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:KostO, FGG
Leitsatz:1. Eine vom Notar im Rechtsbeschwerdeverfahren zu den Akten gegebene Kostenrechnung kann aus Gründen der Verfahrensökonomie ausnahmsweise auch im Verfahren der weiteren Beschwerde berücksichtigt werden.

2. Gibt der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs mangels Kenntnis des § 19 Abs. 4 KostO keine Erklärung zu seiner Fortführungsabsicht ab und ist das Fehlen derselben nicht schon aus dem Vertragsinhalt offensichtlich, hat der Notar bei der Beurkundung und das Gericht im Beschwerdeverfahren nachzufragen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 74/06



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 117/06 vom 04.06.2006

Rechtsgebiete:VBVG
Leitsatz:Die im Regelfall jeweils nach Ablauf von drei Monaten für diesen Zeitraum geltend zu machende Betreuervergütung kann auch dann nicht für einen längeren Zeitraum festgesetzt werden, wenn hierdurch bewirkt würde, dass der Abrechnungszeitraum für nach dem 1.7. 2005 begonnene Betreuungen künftig mit dem Kalenderquartal übereinstimmt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 117/06

OLG-MUENCHEN – Beschluss, Verg 12/06 vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:VOL/A, ZPO
Leitsatz:1. Zur Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes können auch die Ergebnisse vergleichbarer Ausschreibungen und übliche Marktpreise herangezogen werden.

2. Die Stellung eines Antrags ist für die Erstattung der notwendigen Auslagen eines Beigeladenen nicht erforderlich (§ 101 ZPO analog).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, Verg 12/06

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 2388/02 vom 01.06.2006

Rechtsgebiete:SGB V, BGB, ZPO, SGB I, VwVfG
Leitsatz:Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen ihre sozialrechtliche Beratungspflicht, wenn sie bei einem konkreten Ersuchen um Aufnahme auf eine bevorstehende Gesetzesänderung, die den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erschwert, nicht hinweist. Dies gilt auch dann, wenn Personen wie der Antragsteller durch die Gesetzesänderung vom Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft gerade ausgeschlossen werden sollen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2388/02


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