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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 2132/05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1. Die Unterlassung einer sonographischen Gewichtsschätzung bei der Aufnahme in die Geburtsklinik ist zumindest dann kein Befunderhebungsfehler, wenn eine nur wenige Wochen alte Schätzung durch den behandelnden Gynäkologen vorliegt.

2. Ein zu erwartendes Geburtsgewicht von 4.000 g, eine Übertragung und eine erhöhte Gewichtszunahme der Mutter erfordern keine Aufklärung über die Möglichkeit einer Sektio wegen des Risikos einer Schulterdystokie.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2132/05



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 11/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist eine ausdrückliche Zwischenentscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit. Allein das Weiterverhandeln des Schiedsgerichts, ohne über die Zuständigkeitsrüge einer Partei zu entscheiden, führt nicht zur Zulässigkeit des Antrags an das staatliche Gericht.

2. Für die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs ist es, abgesehen von im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen, erforderlich, dass dieser von allen Schiedsrichtern unterschrieben ist. Die Parteien können davon nicht durch Vereinbarung abweichen. Ein nur vom Vorsitzenden eines aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgerichts unterschriebenes Sitzungsprotokoll, das den angeblichen Schiedsspruch enthält, genügt diesen Anforderungen nicht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 SchH 11/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 89/06 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:1. Auch bei Anordnung oder Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung ist - außer bei Gefahr im Verzug - dem Betroffenen bereits vor Erlass des Unterbringungsbeschlusses ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das vorliegende Gutachten bzw. ärztliche Zeugnis nicht an ihn ausgehändigt werden soll und zudem nach ärztlichen Feststellungen zu erwarten ist, dass eine sachbezogene Anhörung nicht möglich sein wird.

2. Das Gericht hat bei einer Anordnung nach § 1846 BGB sicherzustellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein zumindest vorläufiger Betreuer zur Seite steht (vgl. BGHZ 150, 45).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 89/06

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 72/06 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Es bleibt offen, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Versorgung der einzelnen Wohnungen mit Kabelfernsehen als Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung an sich ziehen kann. Jedenfalls besteht eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit einem Kabeldiensteanbieter dann, wenn die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) eine Regelung über die Verteilung der Kosten des Kabelfernsehens enthält und die Versorgung mit Kabelfernsehen bereits bisher über gemeinschaftliche Leitungen aufgrund eines Vertrages der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Kabelbetreiber erfolgt ist.

2. Stützt ein Wohnungseigentümer den Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses über den Abschluss eines Breitbandkabelvertrages auch darauf, dass die Vertragsbedingungen nachteilig sind, so ist jedenfalls bei einer langen Laufzeit des Vertrages (hier zehn Jahre) von Amts wegen zu ermitteln, ob die Konditionen im Vergleich zu möglichen anderen Anbietern oder zu anderen Entgeltvarianten angemessen sind.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 72/06


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