JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Offenbart ein Arzt, der zufällig am Unglücksort anwesend ist und einem Unfallopfer Erste Hilfe leistet, seinen Beruf, lässt dies noch nicht den Rückschluss auf den Abschluss eines Behandlungsvertrages mit dem Unfallopfer oder anwesenden Angehörigen zu. 2. Dem Arzt kommt in dieser Situation - ebenso wie jedem Dritten - das Haftungsprivileg des § 680 BGB zugute. Die im Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungs- oder Diagnosefehlern finden keine Anwendung. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4142/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Beurteilung, ob die Fällung eines Baumes eine bauliche Maßnahme ist, die einen Wohnungseigentümer über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt, obliegt dem Tatrichter und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 4/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StPO |
| Leitsatz: | 1. Urteilsaufhebung und Zurückverweisung aufgrund eines Verfahrensfehlers in Haftsachen führen auch nach der neuesten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ohne weiteres im Umfang der Dauer des Revisionsverfahrens zur Annahme einer der Justiz anzulastenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft wegen erheblicher Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Haftsachen verbieten würde. 2. Auch in Haftsachen sind - wie in Nichthaftsachen - zur Prüfung, ob eine der Justiz anzulastende erhebliche Verfahrensverzögerung vorliegt, die mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang steht, alle bestimmenden Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen. Allerdings kommt in Haftsachen den mit dem Verfahren verbundenen besonderen Belastungen für den Beschuldigten neben den übrigen regelmäßig zu berücksichtigenden Faktoren (Schwere des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Dauer der Verfahrensverlängerung, Gesamtdauer des Verfahrens) wesentlich höheres Gewicht zu. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 2 Ws 289/06 | |
| Rechtsgebiete: | KostO, WEG |
| Leitsatz: | Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die Erstbeschwerde statt, nicht die zulassungsbedürftige weitere Beschwerde. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 40/06 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 04 / 2006 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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