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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum02 / 2006 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 47/05 vom 27.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:1. Veranlasst der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer und gegen deren Willen im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben (siehe BayObLG Beschluss vom 17.4.2003, 2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759).

2. Ein Bereicherungsanspruch wird dadurch, dass die Abwasserentsorgungsanlage auch Nachbargrundstücke einbezieht, nicht ausgeschlossen, sondern nur der Höhe nach begrenzt. Profitiert in diesem Fall jedes der angeschlossenen Grundstücke gleichermaßen von dem Anschluss, kann je nach Zielrichtung der Leistung eine Aufteilung nach der Zahl der angeschlossenen Grundstücke sachgerecht sein. Eine gesamtschuldnerische Haftung sämtlicher Grundstückseigentümer kommt nicht in Betracht.

3. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander kann die durch die errichtete Abwasseranlage bewirkte jeweilige Bereicherung grundsätzlich nach der Größe der Miteigentumsanteile bemessen werden, sofern nicht eine auffallende Abweichung zwischen der Größe des Sondereigentums und des Anteils am Gemeinschaftseigentum besteht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer untereinander für Bereicherungsschulden kommt auch insoweit nicht in Betracht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 47/05



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 U 4776/05 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Dauer der Verstrickung
Leitsatz:1. Stille Reserven (hier: Marktzugang und Kundenkontakte) sind nur geeignet, die bestehende Kreditunwürdigkeit einer GmbH auszuräumen, wenn ein Dritter mit Blick auf solche immateriellen Vermögenswerte bereit ist, der Gesellschaft weiteren Kredit zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

2. Eine vollständige Entschuldung der Gesellschaft beendet die Verstrickung Eigenkapital ersetzender Darlehen nur dann, wenn das Stammkapital der GmbH nachhaltig wiederhergestellt ist. Wird die Gesellschaft nach der Veräußerung wesentlicher Aktiva im Wege eines Asset Deals nicht abgewickelt, sondern fortgeführt, so kann von einer nachhaltigen Erholung der Gesellschaft nur die Rede sein, wenn die Fortführungsprognose günstig ist und die Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit aus eigenen Kräften überleben kann (Fortführung von BGH, Urt. v 19.09.2005, NJW 2006, 225).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 U 4776/05

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 1610/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:UrhG, BGB
Leitsatz:1. Ein Tonkünstler, der im Rahmen eines Berechtigungsvertrages mit der GEMA dieser seine gegenwärtigen und künftig entstehenden Urheberrechte abgetreten hat, kann, soweit diese Abtretung reicht, durch einen nachfolgend abgeschlossenen Musikverlagsvertrag dem Verleger keine eigenen urheberrechtlich geschützten Rechte mehr verschaffen.

2. Die bloße Anmeldung eines Musikwerks bei der GEMA und die hierauf beruhende Vereinnahmung von Ausschüttungen der GEMA stellt auch dann, wenn sie sachlich zu Unrecht erfolgt, noch keine widerrechtliche Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 97 UrhG dar; sie kann nur allgemeine schuldrechtliche Ansprüche auslösen.

3. Bei der Prüfung, ob die vertraglich vereinbarte Vergütung des Urhebers unangemessen niedrig im Sinne des § 32 a UrhG ist, sind alle sonstigen Gegenleistungen des Vertragspartners mit zu berücksichtigen. Hierunter kann auch die Zustimmung zur Bearbeitung eines für den Vertragspartner urheberrechtlich geschützten Werkes fallen, wenn hierdurch der Urheber erst in die Lage versetzt wurde, seine eigene Leistung zu erbringen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 1610/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 2 Ws 22/06 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, StGB, VOB/B
Leitsatz:Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/Teil B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treubruchstatbestand sein.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 2 Ws 22/06


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