JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FGG, GG |
| Leitsatz: | Die Voraussetzungen der Gefahr im Verzug, bei deren Vorliegen von der vorherigen persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden kann, müssen im Beschluss über die vorläufige Unterbringung durch auf den konkreten Sachverhalt bezogene Tatsachen belegt werden. Formulierungen der Art, die Anhörung sei wegen Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich gewesen, genügen diesen Anforderungen nicht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 146/05 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Bestimmung des Geschäftswertes von GmbH-Anteilen nach § 19 KostO |
| Leitsatz: | 1. Nicht vinkulierte GmbH - Anteile sind nach § 19 Abs. 1 KostO regelmäßig nach dem sog. Berliner Verfahren, das in gleicher Weise den Unternehmenssubstanzwert als auch den Ertragswert berücksichtigt, unter Abzug eines angemessenen Abschlags zu bewerten. Liegen konkrete höhere Kaufangebote vor, sind diese zu berücksichtigen. 2. Bestehen bei vinkulierten GmbH - Anteilen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Mitgesellschafter die Anteilsveräußerung genehmigen oder dass der Verkauf des gesamten Unternehmens geplant ist, so ist für die Schätzung des Geschäftswertes nach § 19 Abs. KostO die Höhe des gesellschaftsrechtlich zu bestimmenden Abfindungsbetrages bei Austritt aus der Gesellschaft maßgebend. Ist im Gesellschaftsvertrag nichts bestimmt, entspricht der Abfindungsbetrag dem anteiligen Unternehmenswert, so dass die Bewertung nach Nr. 1 vorzunehmen ist. Ist aber im Gesellschaftsvertrag ein Verfahren für die Ermittlung der Abfindung in wirksamer Weise bestimmt, so ist diese für die Schätzung maßgebend, sofern der bestimmte Abfindungsbetrag nicht nach gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten eine unangemessen niedrige Abfindung ergeben und deshalb anzupassen ist. Etwaige Chancen, durch Verhandlungen eine höhere Abfindung zu erreichen, oder Maßnahmen der willkürlichen Verfälschung des Ertragswerts durch verdeckte Gewinnausschüttungen können durch angemessene Zuschläge zu den ermittelten Abfindungsbeträgen berücksichtigt werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 32 Wx 110/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Die Beschwer für den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft richtet sich grundsätzlich nach dem im Innenverhältnis auf den Wohnungseigentümer entfallenden Haftungsanteil, also im Regelfall nach seinem Miteigentumsanteil. 2. Zur Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 50/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, PAG, FreihEntzG |
| Leitsatz: | Die Verfahrensvorschriften bei Freiheitsentziehungen, zu denen insbesondere Anhörungs- und Prüfungspflichten des Richters gehören, gelten auch dann, wenn die Anordnung der Freiheitsentziehung kurzfristig und nur für kurze Zeit erfolgt. Sind wegen des kurzen Zeitraums der Freiheitsentziehung keine der Pflichten für den Richter erfüllbar, trifft die Polizei eigenverantwortlich nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 PAG die Entscheidung über die Freiheitsentziehung. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 124/05 | |