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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum07 / 2005 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 65/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Bei der Erbenhaftung für Betreuervergütung kann eine den Erben treffende grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücksanteils, welche der verstorbene Betroffene lange Zeit vor Errichtung der Betreuung eingegangen ist, eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit sein.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 65/05



OLG-MUENCHEN – Urteil, U (K) 1834/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BGB, GWB, GG, RStV, Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000
Leitsatz:Zur Frage eines Kontrahierungszwangs bezüglich der Teilnahme an mit Gewinnmöglichkeiten verbundenen Quizsendungen, die ein Privatfernsehsender veranstaltet.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, U (K) 1834/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 108/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Angehörige eines Betreuten, die keine Beschwerdebefugnis gegen die Sachentscheidung des Gerichts haben, können keine Akteneinsicht verlangen, wenn sie lediglich ein Interesse an der Meinungsbildung des Vormundschaftsgerichts vor der Genehmigung eines Grundstücksverkaufs behaupten.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 108/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 139/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BGB, UnterbrG, FGG
Leitsatz:1. Wenn das Landgericht im Beschwerdeverfahren feststellt, dass die Voraussetzungen für eine vom Amtsgericht nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG, § 70 h FGG angeordnete vorläufige Unterbringung nicht vorliegen, zugleich aber die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 1846, § 1908i Abs. 1 BGB i.V.m. § 70h Abs. 3 FGG, § 1906 BGB gegeben sind, so kann es die weitere Unterbringung auf diese andere Rechtsgrundlage stützen.

2. Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003,145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 139/05


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