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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum04 / 2005 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 4922/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, GBO, ZVG, ZPO
Leitsatz:Die Kreditsachbearbeiter einer Bank haben den Inhalt einer Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch vor der Bestellung einer Grundschuld selbständig zu überprüfen. Geht das Grundbuchamt dem Testamentsvollstreckervermerk nicht nach und trägt die Grundschuld entgegen der angeordneten Testamentsvollstreckung ein, ist beim Amtshaftungsanspruch der geschädigten Bank nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ihr Mitverschulden zu berücksichtigen (im konkreten Fall 50 %).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4922/04



OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4868/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:GMV
Leitsatz:Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4868/04

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 45/05 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, FGG, FreihEntzG
Leitsatz:1. Die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungshaft gegen Minderjährige verhängt werden darf, sind strenger als bei volljährigen Personen.

2. Ob ein Betroffener, der in Abschiebungshaft genommen werden soll, volljährig oder minderjährig ist, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 45/05

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 2792/04 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:WpÜG
Leitsatz:1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen.

2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt.

3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2792/04


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