JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO, ZVG, ZPO |
| Leitsatz: | Die Kreditsachbearbeiter einer Bank haben den Inhalt einer Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch vor der Bestellung einer Grundschuld selbständig zu überprüfen. Geht das Grundbuchamt dem Testamentsvollstreckervermerk nicht nach und trägt die Grundschuld entgegen der angeordneten Testamentsvollstreckung ein, ist beim Amtshaftungsanspruch der geschädigten Bank nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ihr Mitverschulden zu berücksichtigen (im konkreten Fall 50 %). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4922/04 | |
| Rechtsgebiete: | GMV |
| Leitsatz: | Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4868/04 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, FGG, FreihEntzG |
| Leitsatz: | 1. Die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungshaft gegen Minderjährige verhängt werden darf, sind strenger als bei volljährigen Personen. 2. Ob ein Betroffener, der in Abschiebungshaft genommen werden soll, volljährig oder minderjährig ist, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 45/05 | |
| Rechtsgebiete: | WpÜG |
| Leitsatz: | 1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen. 2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt. 3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2792/04 | |