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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum03 / 2005 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 4St RR 41/05 vom 31.03.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:1. Ein Verteidiger, der rechtzeitig vor dem Termin seine Wahl angezeigt hat, ist grundsätzlich auch dann zu laden, wenn er von dem Termin bereits Kenntnis hat.

2. Ist der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen, so ist einem Antrag des Angeklagten auf Aussetzung der Hauptverhandlung stattzugeben.

3. Auf vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr kann in der Regel nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit allein geschlossen werden (wie OLG Hamm NZV 2005, 161).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 4St RR 41/05



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 38/05 vom 30.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Kann bei einer zum Wohl des einwilligungsunfähigen Betroffenen genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine notwendige Behandlung nur unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen, z.B. einer jeweils kurzfristigen Fixierung, vorgenommen werden, sind diese genehmigungsbedürftig und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch genehmigungsfähig nach § 1906 Abs. 4 BGB. Der Entscheidung des BGH (FamRZ 2001, 149), wonach diese Vorschrift keine Rechtsgrundlage für eine ambulante Zwangsbehandlung biete, ist insoweit keine abweichende Beurteilung zu entnehmen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 38/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 14/05 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren ist regelmäßig geboten, wenn die bestehende Betreuung auf einzeln aufgezählte Angelegenheiten erweitert werden soll, die dem Umfang einer Betreuung für alle Angelegenheiten entsprechen.

2. Bestellt das Amtsgericht nach Eingang einer vom Betroffenen selbst eingelegten Beschwerde gegen eine Betreuungsmaßnahme für diesen einen Verfahrenspfleger "bis zum Zeitpunkt der Aufhebung dieses Beschlusses", liegt hierin keine wirksame Bestellung des Pflegers auch für die Beschwerdeinstanz.

3. In diesem Fall kann eine von dem Verfahrenspfleger gegenüber dem Amtsgericht abgegebene Stellungnahme in ihrer Bedeutung allenfalls einer Beschwerdebegründung gleichgesetzt werden und ersetzt nicht die unterbliebene Beteiligung eines Pflegers am Beschwerdeverfahren.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 14/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 8/05 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Schreibt die Gemeinschaftsordnung für die Nutzung einer Ferienwohnanlage vor, dass die mit Schwimmbad und Solarium ausgestatteten Räume eines Teileigentums nur im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ferienwohnanlage genutzt werden dürfen, ist es dem Teileigentümer nicht gestattet, den Gästen seines in der Nachbarschaft gelegenen Hotelbetriebs die Bädereinrichtung in der Ferienwohnanlage zur Verfügung zu stellen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 8/05


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