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Oberlandesgericht München
Entscheidungen 12 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 2367/04 vom 30.12.2004
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Das Unterlassen der Gabe eines Breitbandantibiotikums bei der Behandlung einer postoperativen Infektion am großen Zeh nach Emmert-Plastik ist grob fehlerhaft. Das Unterlassen einer Erregerbestimmung stellt zumindest einen einfachen Behandlungsfehler dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2367/04 |
OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 2491/03 vom 23.12.2004
| Rechtsgebiete: | GG, BayWG, WHG, BayEG |
| Leitsatz: | Wird in Folge einer geänderten Planung ein zunächst im Bebauungsplan der Gemeinde als öffentliche Grünfläche ausgewiesenes Grundstück in der Folgezeit für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens herangezogen, richtet sich der Qualitätsstichtag für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht nach dem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss sondern nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Bebauungsplan. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2491/03 |
OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 4304/01 vom 23.12.2004
| Rechtsgebiete: | UWG, HWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Die Bewerbung eines schleimlösenden Medikaments mit "So wirksam wie ein Antibiotikum" ist dann irreführend, wenn der von der Annonce angesprochene Verkehr meint, das beworbene Medikament wirke wie ein Antibiotikum bzw. erziele das gleiche therapeutische Ergebnis wie ein Antibiotikum. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4304/01 |
OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 W 2216/04 vom 16.12.2004
| Rechtsgebiete: | CMR |
| Schlagworte: | Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR |
| Leitsatz: | Beim Diebstahl von Transportgut ist eine vollständige Befreiung des Frachtführers von der Haftung wegen Unvermeidbarkeit des Schadenseintritts im Sinne von Art. 17 Abs. 2 CMR zu verneinen, wenn der Frachtführer den LKW mit Ladung auf der angemieteten Teilfläche eines fremden, mit einem 2 Meter hohen Maschendrahtzaun und einem Rolltor gesicherten Betriebsgrundstücks über das Wochenende abstellt, ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 2216/04 |
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