JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Leitsatz: | 1. Die Regelung in einem Kfz-Händler-Vertrag, die eine Kündigung aus wichtigem Grund bei Insolvenzantragstellung des Vertragshändlers vorsieht, stellt keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 9 AGBG a.F. dar. 2. Die außerordentliche Kündigung ist auch einen Monat vor Ablauf der zweijährigen ordentlichen Kündigungsfrist nicht ausgeschlossen. 3. Der Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs nach § 89 b Abs. 3 Ziff. 2 HGB setzt ein schuldhaftes Verhalten gegenüber dem Unternehmer voraus, der hierfür beweispflichtig ist. Für den Unternehmer kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Der Umstand der Insolvenz des Vertragshändlers begründet allein nicht den Ausschluss des Ausgleichsanspruchs. 4. Die Gewährung eines Ausgleichs an einen Vertragshändler entspricht nicht der Billigkeit gemäß § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB, wenn der Vertragshändler nach Beendigung des Vertragshändlervertrages seine Kundenkartei an einen Dritten veräußert. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 1518/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GWB |
| Leitsatz: | 1. Haben die Vertragsparteien für den Fall bestimmter Umsatzeinbußen des einen Teils eine Äquivalenzstörung anerkannt und eine Neuverhandlung der Entgelte angeordnet, so kann es bei einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung nicht damit sein Bewenden haben, dass Verhandlungen der Parteien über eine Anpassung stattfinden. Vielmehr tritt die ursprüngliche Entgeltregelung außer Kraft und die Parteien sind gehalten, sich über eine den veränderten Umständen angepaßte Regelung zu einigen. 2. Gelingt eine solche Einigung nicht, so liegt eine Vertragslücke vor, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen ist. Dabei ist eine Regelung zu finden, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten (s. bereits BGHZ 90, 69, 75; Senatsurteil vom 01.09.2004, NZG 2004, 1055, 1056 f.). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3008/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ARB, AGBG, ZPO |
| Leitsatz: | Beim Verkauf einer Eigentumswohnung liegt ein Rechtsmangel hinsichtlich des Kaufgegenstandes nicht vor, wenn ein über der Garage liegender Raum mitverkauft wird, der als "Speicher/Abstellraum" bezeichnet ist, die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass dieser tatsächlich ca. 28 m² große Raum bei der anzurechnenden Wohnfläche mit 14 m² angesetzt wird und sie einen Festkaufpreis vereinbaren. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3897/04 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Leitsatz: | Sind sich die Vertragsparteien bei der Lizenzierung eines Computerprogramms über die wesentlichen Lizenzvertragsbedingungen einig, so kann nachträglich durch die lizenzierende Vertragspartei einseitig keine Beschränkung der Lizenz auf eine "named user"-Lizenzierung erfolgen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2913/04 | |