JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein nicht ausgefülltes und nicht unterschriebenes Aufklärungsformular in der Krankenakte bildet ein Indiz nicht für, sondern gegen die Durchführung eines Aufklärungsgesprächs. 2. Wenn vor dem ärztlichen Eingriff überhaupt keine Aufklärung erfolgt, genügt für den Beginn der Verjährung eines auf eine Aufklärungspflichtverletzung gestützten Anspruchs die Kenntnis vom Eintritt schwerwiegender Komplikationen. Nicht erforderlich ist das Wissen, dass sich ein typisches Risiko des Eingriffs verwirklicht hat. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3940/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei Verdacht auf eine Gelenk-Infektion ist es in der Regel grob fehlerhaft, nicht die sofortige Punktion und eine mikrobiologische sowie histologische Untersuchung vorzunehmen. 2. Zu einem Mitverschulden des Patienten kann es führen, wenn er die Therapie- und Kontrollanweisungen des Behandlers nicht befolgt. Sofern bei einem noch unklaren Verdacht weiterer Klärungsbedarf besteht und eine engmaschige Kontrolle des Patienten erforderlich ist, muss ihm das klar und unmissverständlich mitgeteilt werden. Übliche Gemeinplätze dahingehend, gegebenenfalls wiederzukommen oder einen anderen Arzt aufzusuchen, wenn sich der Zustand verschlechtern würde, reichen hierfür keinesfalls aus. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 5198/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Verwendung einer Druckscheibenprothese verstößt auch bei älteren Patienten nicht gegen den medizinischen Standard. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 5234/02 | |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Das Anbieten eines patentverletzenden Gegenstandes im Geltungsbereich des deutschen Patentgesetzes ist auch dann nicht gestattet, wenn der eigentliche Vertrieb des Gegenstandes ausschließlich im Ausland erfolgt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 W 2048/04 | |