JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 08 / 2004
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Pflicht, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB abzuwenden, gehört es, gegen eine im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch Anrufung der höheren Instanz jedenfalls dann vorzugehen, wenn die Erfolgsaussichten nicht höchst zweifelhaft sind. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 U 3448/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die ihm durch einen gerichtlichen, auf §§ 1666,1666 a BGB beruhenden Beschluss überantwortete Pflicht eines Kreisjugendamts, für die Unterbringung eines jugendlichen mehrfachen Straftäters in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu sorgen, ist grundsätzlich nicht drittschützend im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB. Wird bei unterlassener Durchführung der Maßnahme ein anderer das Opfer von Straftaten des Unterzubringenden, steht ihm deshalb kein Amtshaftungsanspruch zu. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 U 3245/04 | |