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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum07 / 2004 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 3882/03 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Für die Erhaltung der vitalen Lebensfunktionen eines in einer internistischen Abteilung untergebrachten, lebensbedrohlich gefährdeten anorexia-nervosa-Patienten liegt die Verantwortlichkeit bei dem behandelnden Internisten, nicht bei dem konsiliarisch hinzugezogenen Arzt einer anderen Fachrichtung, der eine Zwangsernährung des Patienten nicht befürwortet.

Pflicht des behandelnden Internisten ist es, ggf. mit allem Nachdruck sowohl die vormundschaftliche Genehmigung für die Durchführung und Sicherung einer parenteralen Ernährung des Patienten zu erwirken als auch für eine optimale Überwachung des Patienten auf der Intensivstation zu sorgen.

Verstöße hiergegen sind in der Regel grob fehlerhaft.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3882/03



OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 3309/03 vom 01.07.2004

Rechtsgebiete:MarkenG
Schlagworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Leitsatz:Beim Inverkehrbringen von Markenware durch den Markeninhaber selbst kommt es für den Eintritt der Erschöpfung gemäß § 24 I MarkenG auf den Übergang der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb des EWR an.

Somit genügt zwar nicht jede Art der körperlichen Übergabe, jedoch ist über die Aufgabe der Verfügungsgewalt hinaus ein weiteres Willenselement nicht erforderlich.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 3309/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2358/03 vom 01.07.2004

Rechtsgebiete:PatG
Schlagworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Feststellung der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht
Leitsatz:Die Frage, welcher von mehreren aus sachverständiger Sicht in Frage kommenden Definitionen eines im Patentanspruch verwendeten Begriffs der Vorzug zu geben ist, kann nicht je nach der konkreten Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen (unterschiedlich), sondern nur nach dem anhand des Klageschutzrechts festzustellenden Erfindungsgegenstand (einheitlich) beantwortet werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2358/03


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