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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 4555/03 vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:MarkenG, BGB, Gemeinschaftsmarkenverordnung
Schlagworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Leitsatz:Stehen sich die Zeichen "Frappuccino" und "Freddoccino" gegenüber, so ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf die beiden Zeichen in ihrer Gesamtheit und nicht auf die Zeichenteile "Frappu" und "Freddo" abzustellen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4555/03



OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 5669/03 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Eine von § 707 BGB abweichende Nachschusspflicht des Kommanditisten bedarf der eindeutigen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Diese Voraussetzung ist nicht dadurch erfüllt, dass der Gesellschaftsvertrag Mehrheitsbeschlüsse "über Erhöhungen des Kommanditkapitals einschließlich der Aufnahme neuer Gesellschafter mit neuer Einlage" zulässt.

2. Auch bei Sanierungsbedarf der Personengesellschaft besteht im allgemeinen keine Verpflichtung des Gesellschafters, einem Nachschusspflichten begründenden Beschluss zuzustimmen.

3. Sieht der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft nichts anderes vor, so kann sich der Gesellschafter auch inzident (hier: in einem Rechtsstreit gegen die Gesellschaft) auf Mängel der Beschlussfassung berufen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5669/03

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 6 U 2178/04 vom 14.06.2004

Rechtsgebiete:PatG, ZPO
Schlagworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Leitsatz:Ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal derart, dass § 522 II ZPO in Streitigkeiten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung nicht oder nur in extremen Ausnahmefällen zur Anwendung komme, kann der genannten Vorschrift nicht entnommen werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 U 2178/04

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 1976/04 vom 08.06.2004

Rechtsgebiete:BayBauO, VwGO, BGB
Leitsatz:1. Die Festsetzung "Flachdach" in einem Bebauungsplan ohne nähere Erläuterung des Begriffs lässt ein mit einem Winkel von 15 Grad geneigtes Dach zu.

2. Die aus städtebaulich-gestalterischen Gründen erfolgte Festsetzung von Flachdächern im Bereich eines Bebauungsplanes begründet im Regelfall keine Amtspflicht der Gemeinde gegenüber den Nachbarn.

3. Im Falle einer Genehmigungsfreistellung nach Art. 64 BayBauO stellt der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, gerichtet auf Untersagung beziehungsweise Einstellung des Baus, ein Rechtsmittel dar, dessen Nichtgebrauch einen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 3 BGB ausschließt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 1976/04


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