JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | MarkenG, BGB, Gemeinschaftsmarkenverordnung |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Stehen sich die Zeichen "Frappuccino" und "Freddoccino" gegenüber, so ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf die beiden Zeichen in ihrer Gesamtheit und nicht auf die Zeichenteile "Frappu" und "Freddo" abzustellen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4555/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Eine von § 707 BGB abweichende Nachschusspflicht des Kommanditisten bedarf der eindeutigen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Diese Voraussetzung ist nicht dadurch erfüllt, dass der Gesellschaftsvertrag Mehrheitsbeschlüsse "über Erhöhungen des Kommanditkapitals einschließlich der Aufnahme neuer Gesellschafter mit neuer Einlage" zulässt. 2. Auch bei Sanierungsbedarf der Personengesellschaft besteht im allgemeinen keine Verpflichtung des Gesellschafters, einem Nachschusspflichten begründenden Beschluss zuzustimmen. 3. Sieht der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft nichts anderes vor, so kann sich der Gesellschafter auch inzident (hier: in einem Rechtsstreit gegen die Gesellschaft) auf Mängel der Beschlussfassung berufen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5669/03 | |
| Rechtsgebiete: | PatG, ZPO |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal derart, dass § 522 II ZPO in Streitigkeiten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung nicht oder nur in extremen Ausnahmefällen zur Anwendung komme, kann der genannten Vorschrift nicht entnommen werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 U 2178/04 | |
| Rechtsgebiete: | BayBauO, VwGO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung "Flachdach" in einem Bebauungsplan ohne nähere Erläuterung des Begriffs lässt ein mit einem Winkel von 15 Grad geneigtes Dach zu. 2. Die aus städtebaulich-gestalterischen Gründen erfolgte Festsetzung von Flachdächern im Bereich eines Bebauungsplanes begründet im Regelfall keine Amtspflicht der Gemeinde gegenüber den Nachbarn. 3. Im Falle einer Genehmigungsfreistellung nach Art. 64 BayBauO stellt der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, gerichtet auf Untersagung beziehungsweise Einstellung des Baus, ein Rechtsmittel dar, dessen Nichtgebrauch einen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 3 BGB ausschließt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 1976/04 | |