JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 05 / 2004
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| Leitsatz: | Hebt sich ein an die Fahrbahn einer älteren, Begegnungsverkehr ermöglichenden Straße anschließender und sodann abfallender schmaler Bankettstreifen deutlich von der Straße ab, kann ein Kraftfahrer diesen grundsätzlich nur auf eigene Gefahr befahren. Markierungs- oder Warnhinweise sind in einem solchen Fall in der Regel nicht erforderlich. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 U 2998/04 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 05 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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