JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO. 2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4293/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Schlagworte: | Unerlaubte Handlung |
| Leitsatz: | Für die Annahme einer Zuständigkeit nach § 32 ZPO müssen die behaupteten Tatsachen den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 264a StGB auszufüllen vermögen. Dabei ist der Deliktstatbestand des § 264a StGB erst mit tatsächlicher Einstellung des Prospektvertriebs beendet. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 3794/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, BayStrWG |
| Leitsatz: | 1. Für die Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften ist neben der objektiven Gefährlichkeit einer Strecke das für den Benutzer von der Gefahrenstelle ausgehende Überraschungsmoment maßgeblich. Der Kraftfahrer muss im Spätherbst bei der Durchquerung im Schatten liegender Waldstücke auch tagsüber mit Glatteis rechnen. 2. Ereignen sich auf einer durch ein Waldgebiet im Voralpenraum führenden Bundesstraße auf einer Strecke von 1,7 km im Zeitraum von drei Jahren drei Glatteisunfälle, so lässt sich daraus nicht auf eine besonders gefährliche Stelle schließen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4755/03 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Im Rahmen des Haftungsausschlusses nach §§ 105, 106 SGB VII ist es nicht erforderlich, dass der Schädiger Versicherter ist. Er muss lediglich eine betriebliche Tätigkeit ausüben. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3924/03 | |
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