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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum01 / 2004 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 665/04 vom 30.01.2004

Rechtsgebiete:MarkenG, BRAGO, BGB, ZPO
Leitsatz:In Markensachen sind die Kosten eines im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG und § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO in Höhe der 20/10-Gebühr erstattungsfähig.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 665/04



OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 4881/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, GG, SchfG, 2. ZuVSchfG
Leitsatz:Der Bezirkskaminkehrermeister haftet bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in Bayern nicht als Gebührenbeamter persönlich. Vielmehr tritt für ihn nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG der Freistaat Bayern ein.

Das preussische "Gesetz über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt" vom 01.08.1909 (PrBHaftG) und damit dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung des Gebührenbeamten, auf den sich die Entscheidung BGHZ 62, 372 bezieht, gilt in Bayern nicht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4881/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 3887/03 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Sind mehrere Abladestellen vereinbart und hilft der Frachtführer dem entladepflichtigen Versender beim Abladen an der ersten Entladestelle, so wird er dabei in zwei Pflichtenkreisen tätig: Als Erfüllungsgehilfe des Versenders unterfällt er der Regelung des Art. 17 Abs. 4 c CMR, als Frachtführer bleibt er hinsichtlich des noch weiter zu transportierenden Gutes zur Beachtung der äußersten Sorgfalt (Art. 17 Abs. 2 CMR) verpflichtet.

2. Schädigt der Frachtführer hierbei das noch weiter zu befördernde Transportgut, so kann bei der nach Art. 17 Abs. 5 CMR vorzunehmenden Abwägung die Missachtung der Kardinalpflicht des Frachtführers zur Obhut für das in seinem Gewahrsam befindliche Gut den Verursachungsbeitrag gelegentlich der Mithilfe bei der Entladung so stark überwiegen, dass es bei der ungeschmälerten Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR verbleibt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3887/03

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 703/04 vom 22.01.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, GKG
Leitsatz:1) Bei der anwaltlichen Vertretung mehrer Parteien gegen inhaltlich gleichlautende Auskunftsansprüche fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO an; solche Auskunftsansprüche betreffen mehrere Gegenstände im Sinn von § 7 Abs. 2 BRAGO

2) Dem entspricht es nicht, wenn Auskunftsansprüche im festgesetzten Gesamtstreitwert undifferenziert enthalten sind.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 703/04


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