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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum12 / 2003 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 10 U 2660/03 vom 19.12.2003

Rechtsgebiete:PflVersG, BGB, DÜG, StVG, ZPO
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 10 U 2660/03



OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 3760/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, StGB, ZPO
Leitsatz:Eine Amtspflichtverletzung wegen Versagung der gemäß § 1643 BGB erforderlichen gerichtlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts kommt, auch wenn das Rechtsgeschäft dem Kindeswohl dienen würde, dann nicht in Betracht, wenn jedenfalls einem der an dem beabsichtigten Rechtsgeschäft Beteiligten diesbezüglich auch nur objektiv eine Straftat zur Last fällt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3760/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3930/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:UrhG
Leitsatz:1) Fertigen die Bediensteten eines Hotels für Gäste gegen Entgelt Kopien an, so ist diese Entgeltlichkeit nach dem Wortlaut des § 54 a Abs. 2 UrhG maßgebliches Kriterium für eine Vergütungspflicht.

2) Es kommt nicht darauf an, ob die Kopierer ausschließlich bzw. im Hauptgeschäft oder als Kundenservice eingesetzt werden und ob die Kopiergeräte frei zugänglich sind.

3) Für die Vergütungspflicht kommt es auch nicht auf den Grad der Wahrscheinlichkeit an, mit dem die Kopiergeräte zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden; dies ist allein bei Bestimmung der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen.

4) Nach § 54 g Abs. 2 UrhG hat der Betreiber eines Geräts zur Vorbereitung eines Vergütungsanspruchs die für die Bemessung der Vergütung erforderliche Auskunft, etwa über Anzahl der Geräte und deren Leistungsklassen, zu geben.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3930/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4296/03 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:UWG, BGB, ZPO
Leitsatz:1. Zur Vermutung der Wettbewerbsabsicht bei Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung zweier Zeitschriftenverlage.

2. Ohne Angabe der den Vorwurf näher konkretisierenden Umstände ist die Bezeichnung des Produkts eines Mitbewerbers als "billiges Plagiat" keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung.

3. Anders als in Fällen Bezug nehmender oder gefühlsbetonter Werbung gefährdet die unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers den Leistungswettbewerb unmittelbar und augenfällig und rechtfertigt regelmäßig den in ihrem Verbot liegenden Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4296/03


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