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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum08 / 2003 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 08 / 2003



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 5597/02 vom 28.08.2003

Rechtsgebiete:UrhG
Leitsatz:Zur Angemessenheit der Beteiligung des Urhebers (Übersetzers) an den Erträgnissen im Sinne von § 36 UrhG a.F.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 5597/02



OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2593/03 vom 28.08.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Allgemeine Zivilsache
Leitsatz:Ist die vermietete obere Stellfläche eines sog. Stapelparkers weder in einem verkehrsgerechten noch in einem verkehrssicheren Zustand, weil sie entgegen den sicherheitstechnischen Anforderungen des TÜV im hinteren Bereich keine Fußleiste aufweist und die vorhandene Knieleiste gegenüber dem Handlauf in Richtung auf die Garagenrückwand versetzt angeordnet ist, sodass sich eine so beträchtliche Öffnung ergibt, dass eine Person, wie geschehen, in die Tiefe stürzen kann, wirkt eine solcherart geschaffene Gefahrenquelle haftungsbegründend, weil sich für jeden objektiv Urteilenden die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Inhalt von Verkehrssicherungspflichten durch technische Regelwerke, insbesondere durch Unfallverhütungsvorschriften, konkretisiert wird, denn sie dienen auch außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs als Maßstab für verkehrsgerechtes Verhalten, sodass ihre Verletzung in der Regel auf Verschulden schließen läßt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2593/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 2280/99 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:AGBG, BGB, ZPO
Leitsatz:Es besteht kein Handelsbrauch beim Handel mit Musik-CD's zwischen Hersteller und Grosshändler im Bereich der Unterhaltungsmusik dass ein von der Vertragslaufzeit unabhängiges Rückgaberecht branchenüblich ist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2280/99

OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 1639/03 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
Leitsatz:1. § 309 ZPO gilt nicht bei schriftlicher Entscheidung, auch wenn früher eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

2. Zur Frage einer Verletzung anwaltlicher Pflichten durch Abschluss eines Vergleiches in letzter Instanz in einer Familiensache und durch Unterlassen einer Streitverkündung.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 1639/03


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