JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein Teilurteil über einen einheitlichen Anspruch, der seinem Grunde nach streitig ist, ist unzulässig, sofern nicht zugleich ein Grundurteil über den restlichen Anspruch ergeht. Über einen Feststellungsantrag kann daher nicht isoliert von einem gleichzeitig geltend gemachten, auf dasselbe zahnärztliche Fehlverhalten gestützten bezifferten Schadensersatzanspruch entschieden werden. Eine Interpretation des Urteils dahingehend, dass von der Tenorierung des Ausspruchs zur Feststellung auch der Grund des bezifferten Anspruchs umfasst sein soll, scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Urteil in Tenor und Gründen eindeutig ist und über den bezifferten Anspruch danach bewusst nicht entschieden wurde. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2464/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, RBerG |
| Schlagworte: | Gesellschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Wird die Geschäftsbesorgerin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht selbst Mitglied der Gesellschaft ist, im Zusammenhang mit dem Beitritt von Gesellschaftern zu dieser Gesellschaft tätig, so stellt eine von der Geschäftsbesorgerin für die Gesellschaft abgegebene Annahmeerklärung des Gesellschaftsbeitritts eine dem Art. 1 § 1 RBerG unterliegende Rechtshandlung dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2230/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StVZO |
| Leitsatz: | Der Luftraum über einer Fahrbahn muss nicht generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 Metern freigehalten werden. Das Maß der entsprechenden Verkehrssicherungspflicht wird durch die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Verkehrsverhältnisse bestimmt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 U 3465/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GWB |
| Leitsatz: | Zu Einwänden des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Urkundenprozess. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, U (K) 2067/03 | |