JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 06 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Unterbleibt in einem Versäumnisurteil ein Ausspruch über die Kosten der Nebenintervention, weil das Gericht rechtsirrig davon ausgeht, daß hierüber bereits mit der Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits entschieden sei, so ist eine Berichtigung im Wege des § 319 ZPO nicht möglich. Es verbleibt in diesem Falle nur der (befristete) Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO. 2. Ein Kostenfestsetzungsantrag kann regelmäßig nicht als Antrag auf Ergänzung einer Kostengrundentscheidung ausgelegt werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 1516/03 | |
| Rechtsgebiete: | WahrnG, UrhSchiedsV |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Die nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung der Schiedsstelle über die Kosten des Schiedsstellenverfahrens im Einigungsvorschlag ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 14 II UrhSchiedsV nur hinsichtlich einer etwaigen fehlerhaften Ermessensausübung überprüfbar. Eine sachliche Überprüfung des von der Schiedsstelle durchgeführten Verfahrens oder der von der Schiedsstelle gefundenen materiellen Ergebnisse findet dagegen nicht statt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 WG 1/03 | |
| Rechtsgebiete: | UrhWG |
| Leitsatz: | Lässt die Gesamtschau der von den Parteien seit Abschluss des Gesamtvertrages (1990) in regelmäßigen Zeitabständen vereinbarten gesamtvertraglichen Regelungen erkennen, dass diese zwar in bestimmten Punkten kontinuierlich zu Gunsten einer Partei geändert wurden, ohne dass aber von der vertraglichen Regelungssystematik je grundsätzlich abgewichen wurde, besteht im Rahmen etwa erforderlicher Anpassungen bei der Festsetzung eines Gesamtvertrages gemäß § 16 Abs. 4 UrhWG regelmäßig keine Veranlassung, grundsätzliche systematische Änderungen des bisherigen Regelwerkes vorzunehmen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 WG 4/00 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Die Benutzung einer im wesentlichen quadratischen Packungsgestaltung, die u. a. eine im wesentlichen orangefarbene Fläche auf weist, ist keine rechtserhaltende Benutzung eines als Bildmarke eingetragenen orangefarbenen Quadrats. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 6 U 5424/02 | |