JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kein Geldentschädigungsanspruch eines eingetragenen Vereins wegen Angriffen des Sektenbeauftragten einer Kirche, Universelles Leben |
| Leitsatz: | 1. Ein eingetragener Verein nimmt als Zweckschöpfung des Rechts nur in eingeschränktem Umfang an dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich teil. 2. Einem eingetragenen Verein steht grundsätzlich ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht zu. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 1529/03 | |
| Rechtsgebiete: | BB-BUZ, ZPO |
| Schlagworte: | Eintritt des Versicherungsfalles bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kommt es für den Nachweis des Versicherungsfalles darauf an, ob von einem bestimmten Zeitpunkt an ein Zustand gesundheitlicher Art bestanden hat, aufgrund dessen der Versicherte - infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls - außerstande war, seinen Beruf auszuüben. 2. Von den, den Gegenstand der Klage bildenden Zuständen zu unterscheiden sind beim Kläger neu eingetretene Erkrankungen oder Unfälle, wegen derer das in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene Verfahren für die Feststellung der Berufsunfähigkeit noch nicht durchgeführt ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 3770/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereichung auf Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungsentgelte, die aufgrund Vertrags regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen waren, unterliegen nach altem Verjährungsrecht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. Die Anwendung dieser Vorschrift ist nach Sinn und Zweck auch auf Rückzahlungsansprüche wegen zuviel gezahlter Entgelte aus Stromlieferungsverträgen geboten. 2. Für eine Billigkeitskontrolle des Preises nach § 315 Abs. 3 BGB ist kein Raum, wenn die Parteien eines Stromlieferungsvertrags eine von den genehmigten Tarifen abweichende Preisvereinbarung im Rahmen eines Sonderabnehmervertrags getroffen haben. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, U (K) 4604/02 | |
| Rechtsgebiete: | SortG, VO (EG) Nr. 2100/94 |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Eine Nachbaugebühr i.H.v. jeweils 80 % der realen Z-Lizenzgebühr für die jeweils geschützte Sorte / Nachbaumenge in dt. ist als angemessenes Entgelt bzw. angemessene Entschädigung gemäß § 10 a III, IV SortG i.V.m. dem Kooperationsabkommen vom 03.06.1996 bzw. Art. 14 I, III - 4. Spiegelstrich der VO (EG) Nr. 2100/94 i.V.m. Art. 5 II, III der Nachbau VO (EG) 95 i.V.m. Art. 5 IV der Nachbau VO (EG) 98 i.V.m. dem Kooperationsabkommen vom 03.06.1996 anzusehen. Die Inanspruchnahme der Vorteile und Privilegien einer vom Landwirt nicht gewählten vertraglichen Vereinbarung unter - dementsprechender - Ausklammerung der mit einer solchen vertraglichen Vereinbarung (Nachbauvereinbarung) verbundenen Lasten und Pflichten führt demgegenüber nicht zu angemessenen Ergebnissen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 1574/03 | |