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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum02 / 2003 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4755/02 vom 27.02.2003

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Eine ernsthafte, für die Rechtserhaltung ausreichende Benutzung einer Wortmarke kann in der Verwendung der Marke in einem Schreiben liegen, wenn diese Verwendung dazu dient, die betreffende Ware in den Markt einzuführen und der Verwendung in dem Schreiben - wenn auch nach dem für den Ausschluss der Heilungswirkung nach § 49 Abs. 1 Satz 2 MarkenG maßgeblichen Zeitpunkt - eine Verwendung durch körperliche Verbindung zwischen der Marke und der betreffenden Ware in hinreichender Weise nachfolgt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4755/02



OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 3644/02 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit i.S. der BRAGO, grundsätzlich keine Wiederholung der Beweisaufnahme in zweiter Instanz
Leitsatz:1. Unter einer (einheitlichen; "derselben") Angelegenheit i.S. von § 13 Abs. 2 BRAGO ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll. Der Begriff zielt auf den durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckten Rahmen, innerhalb dessen sich die anwaltliche Tätigkeit abspielt.

2. Für den Begriff derselben Angelegenheit, in welcher der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal fordern kann, sind drei Kriterien maßgebend: Der Tätigkeit des Anwalts muss ein einheitlicher Auftrag zu Grunde liegen, sie muss sich im gleichen Rahmen halten und es muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen.

3. Zur Abgrenzung zwischen einem Kauf- und einem Gesellschaftsvertrag.

4. Eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht stellt keinen Rechtsfehler i.S. von § 513 Abs. 1 ZPO dar; aus ihr folgen auch keine konkreten Anhaltspunkte i.S. von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 3644/02

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 1 U 1599/03 vom 17.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO, StrEG
Leitsatz:1. Die Rechtsprechung, wonach der in seinen Rechten (hier durch eine Entziehung der Fahrerlaubnis) verletzte geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft dann, wenn der Gesellschaft dadurch ein Vermögensschaden entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann, lässt sich nicht ohne weiteres auf den Fall übertragen, dass der Gesellschafter nur zu einem bestimmten Bruchteil an der Gesellschaft beteiligt ist.

Einzig dann, wenn der Mitgesellschafter trotz Bruchteilsbeteiligung eine beherrschende Stellung innehat, kann er schadensrechtlich wie ein Alleingesellschafter behandelt werden.

2. Dem verletzten Gesellschafter wird Schadensersatz bzw. Entschädigung nur insoweit gewährt, als sich ein im Vermögen der Gesellschaft manifestierender Verlust bzw. ein möglicher Gewinnausfall der Gesellschaft in Einbußen an seiner Geschäftsbeteiligung niederschlägt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 U 1599/03

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3639/02 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Die Benutzung einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung ist notwendig im Sinne von § 23 Nr. 3 MarkenG, wenn die Benennung der fremden Marke oder geschäftlichen Bezeichnung zu einer Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck als Ersatzteil oder Zubehör sachlich geboten ist. Die Frage, ob die Art und der Umfang der Verwendung der Marke oder geschäftlichen Bezeichnung durch die Schrankenbestimmung des § 23 Nr. 3 MarkenG (Art. 6 Abs. 1 lit. c MarkenRiL) gedeckt ist, ist im Rahmen des Vorbehalts - Verstoß gegen die guten Sitten (anständige Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel - zu prüfen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3639/02


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