JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Freistellungsanspruch unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe |
| Leitsatz: | Ein Freistellungs- oder Befreiungsanspruch unter Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe kann gemäß den Regeln des Auftragsrechts (§ 670 BGB i.V. mit § 257 BGB) bestehen, wenn ein Ehegatte während intakter Ehe für Zwecke des anderen Verbindlichkeiten übernommen hat, namentlich dem anderen die Aufnahme eines Kredits durch Übernahme der persönlichen Haftung oder durch Einräumung von persönlichen Sicherheiten ermöglicht hat (vgl. BGH NJW 1989, 1920/1921). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 4862/01 | |
| Rechtsgebiete: | GBO, ZPO, BNotO |
| Leitsatz: | 1. Soweit die Versendung eines vom Notar bereits unterzeichneten Antrages zurückgestellt wird, ist dieser verpflichtet, bis zur Versendung noch nachträglich eingehende relevante Informationen zu berücksichtigen. 2. Das Verschulden des Beamten oder Notars ist im Regelfall zu verneinen, wenn ein Kollegialgericht (unrichtigerweise) die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung bejaht hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Kollegialgericht den Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat. 3. Wenn der Schuldner Schadensersatz für den Verlust der dinglichen Sicherung einer Forderung zu leisten hat, kann der Gläubiger von ihm gegen Abtretung der Forderung deren Erfüllung verlangen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 4337/02 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, BORA |
| Leitsatz: | 1. Die Werbung eines Rechtsanwalts "Bau-/Mietrecht Online-Beratung durch RA J... www.ra-[Ortsnamel].de" verstößt gegen § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA, weil der Beklagte nicht die Bezeichnungen "Tätigkeitsschwerpunkt" bzw. "Interessenschwerpunkt verwendet hat, wie dies bei personenbezogener Kennzeichnung fachlicher Spezialisierung erforderlich ist. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen diese Werbung dahin, dass der betreffende Rechtsanwalt über ein bloßes Interesse am Bau- und Mietrecht hinaus eine auf Erfahrungen basierende Kompetenz als Rechtsanwalt in der Beratung in diesen Rechtsgebieten in Anspruch nimmt. Die genannte Werbung erschöpft sich nicht in der bloßen Angabe von Rechtsgebieten, in denen der Rechtsanwalt beraten darf. 2. Die genannte Verletzung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA ist nicht wettbewerbsrechtlich unlauter im Sinne von § 1 UWG, soweit der betreffende Rechtsanwalt zum Zeitpunkt der Werbung gemäß § 7 BORA berechtigt war, die beworbenen Rechtsgebiete Baurecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkte zu benennen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3722/02 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Dem Firmenbestandteil "W C" kommt für ein Unternehmen, das mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sport- und Modeartikeln jeder Art befasst ist, die für den Schutz als Unternehmenskennzeichen erforderliche Unterscheidungskraft zu. Für die Frage, ob in der prioritätsälteren Verwendung der identischen Bezeichnung für ein ebenfalls mit Sport- und Freizeitbekleidung handelndes Unternehmen eine rein beschreibende oder ebenfalls eine Verwendung nach Art eines Unternehmenskennzeichens zu sehen ist, kommt es entscheidend auf die Anschauung des Verkehrs und mithin auf den im konkreten Einzelfall feststellbaren Auftritt des Unternehmens im Verkehr an. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 5416/97 | |