JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO, EGZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Handelsüblichkeit einer Transportverpackung (Ziffer 1.4.1.5 der ADS Güterversicherung 73/84) ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Art und Empfindlichkeit des zu transportierenden Gutes sowie der auf dem konkreten Transportweg zu erwartenden Belastungen zu ermitteln. 2. Steht fest, daß eine auf dem Luftweg nach Nowosibirsk transportierte, dort mit geborstenem Bodenteil angekommene Transportkiste nicht geeignet war, den üblicherweise beim Krantransport mittels Seilzug entstehenden Belastungen stand zu halten, so ist die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste Ursache für die Beschädigung des Transportgutes festgestellt (causa proxima). Die bloße Möglichkeit, daß die Kiste auf dem Transportweg darüber hinaus einer "rauhen Behandlung" wie etwa "unsanftem Absetzen" unterzogen wurde, vermag daran nichts zu ändern. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2323/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Aufnahme einer untersagten Äußerung in das Online-Archiv des Schuldners |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob eine untersagte Äußerung im Online-Archiv des Unterlassungsschuldners verbleiben darf. 2. Die bloße einmalige Anweisung an den Systemadministrator, eine Äußerung zu löschen, genügt zum Ausschluss der Verantwortung aus § 890 ZPO nicht; damit hat der Schuldner nicht die ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen, seiner Verpflichtung nachzukommen. Der Schuldner hat sich zu vergewissern, ob seiner Anweisung Folge geleistet wurde. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 21 W 1991/02 | |
| Rechtsgebiete: | DiätV, LMBG, UWG |
| Leitsatz: | Für eine bilanzierte Diät ist nach § 1 Abs. 4a Satz 2 letzter Halbsatz DiätVO kein Raum, wenn für die diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden ausreichen; dabei sind neben anderen Lebensmitteln für eine besondere Ernährung auch Nahrungsergänzungsmittel zu berücksichtigen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4634/02 | |
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