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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum11 / 2002 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 1973/00 vom 28.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Über einen beabsichtigten Materialwechsel bei der zahnärztlichen Versorgung (hier von Gold auf eine Palladiumlegierung) hat der Zahnarzt den Patienten aufzuklären.


2. Für Schäden, die dem Patienten aufgrund des ohne seine Einwilligung verwendeten Materials entstehen, hat der Zahnarzt einzustehen.

3. Hinsichtlich des dem Patienten obliegenden Nachweises einer Palladiumunverträglichkeit und Palladiumintoxikation sowie der zu deren Feststellung bzw. Behandlung anzuwendenden Methoden ist auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse Bedacht zu nehmen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 1973/00



OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2517/01 vom 22.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Umfang der Pflichten eines Steuerberaters über das Mandat hinaus
Leitsatz:1. Stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags durch einen Steuerberater mit einem Mandanten, mit dem kein Dauerberatungsvertrag besteht.

2. Im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten hat ein Steuerberater seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren. Er hat ihn auch außerhalb seines Auftrags auf steuerliche Fehlentscheidungen hinzuweisen, wenn diese für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich sind oder er aufgrund seines persönlichen Wissens die Sach- und Rechtslage positiv kennt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2517/01

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 5247/01 vom 21.11.2002

Rechtsgebiete:BGB, BayPAG, GG, EGB
Leitsatz:1. Dem Anscheinsstörer steht bei polizeilichem Vorgehen ein Entschädigungsanspruch unter Aufopferungsgesichtspunkten in entsprechender Anwendung von Art.70 BayPAG zu.

2. § 839 BGB ist neben Art.70 BayPAG anwendbar. Es besteht Anspruchskonkurrenz.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 5247/01

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 3679/01 vom 21.11.2002

Rechtsgebiete:PatG, BGB
Schlagworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Leitsatz:Enthält ein Patentanspruch Merkmale, die weder durch den in der Patentschrift bzw. durch den Sachverständigen festgestellten Stand der Technik noch durch das sich aus der Patentschrift ergebende technische Problem zwingend geboten sind, geht dies aus Gründen der Rechtsicherheit zu Lasten des Patentinhabers, wenn nicht besondere Anhaltspunkte für den Anspruchsadressaten, hier den Durchschnittsfachmann, gegeben sind, die erkennen lassen, dass ein Teil der Anspruchsmerkmale für die Lösung des technischen Problems unwesentlich sind.

Eine äquivalente Verletzung im Hinblick auf solche Merkmale kommt daher nicht in Betracht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 3679/01


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