JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 06 / 2002
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BayPrG, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Haftung bei Übernahme des Mantels einer Zeitung durch eine andere |
| Leitsatz: | 1. Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bericht über eine frühere Bewährungsstrafe und durch unwahre Tatsachenbehauptungen (insbesondere behauptete Teilnahme des Klägers an Raubzügen gegen Flüchtlinge). In einem solchen Fall liegt ein Betrag von 6.200 EUR an der Untergrenze des Vertretbaren. 2. Zurechnung von Artikeln in einem pauschal von einer anderen Zeitung übernommenen Mantel auch zum übernehmenden Blatt. Aus der Impressumsregelung in Art. 8 Abs. 4 BayPrG kann ein Ausschluss der Haftung des Übernehmers keinesfalls abgeleitet werden. 3. Mantelersteller und Übernehmer sind Mittäter, nicht etwa Nebentäter einer durch einen Artikel im Mantel begangenen unerlaubten Handlung. 4. Bei einer schuldhaften Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die anwaltliche Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aus § 823 Abs. 1 BGB. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2598/02 | |
| Rechtsgebiete: | DÜG, BauGB, ZPO, GG, EGZPO |
| Leitsatz: | Die Versagung einer Baugenehmigung ist ermessensfehlerhaft, wenn sie zwar isoliert betrachtet rechtmäßig wäre, jedoch eine nachfolgende (rechtmäßige) anderweitige Genehmigung des nämlichen Vorhabens nicht auf tragfähigen Differenzierungsgründen beruht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3390/01 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, AGBG, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Wird in einem Formularvertrag, der ein Franchise-Verhältnis in Subordination begründet, der Franchisenehmer einseitig mit dem Amortisations-, Liquiditäts- und Delcredere-Risiko belastet und ein in entsprechender Anwendung des § 89 b HGB bestehender Ausgleichsanspruch ausgeschlossen, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Franchisenehmers im Sinne des § 9 AGBG a.F. dar. 2. Ist ein rechtlicher Aspekt schriftsätzlich eingehend thematisiert worden und erklärt der Prozeßbevollmächtigte der Gegenpartei auf entsprechenden Vorhalt des Gerichts, Schriftsätze von 35 oder 40 Seiten pflege er im vorliegenden Verfahren nicht mehr zu lesen, so besteht in aller Regel kein Raum für die Einräumung einer beantragten Schriftsatzfrist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5730/01 | |
| Rechtsgebiete: | ProdHaftG |
| Schlagworte: | Brandschaden im Zusammenhang mit einem 7 Jahr zuvor gekauften Wäschetrockner |
| Leitsatz: | Die Regelung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG stellt eine Beweiserleichterung dar. Der Hersteller muss zu seiner Entlastung einen Geschehnisablauf beweisen, der nach allgemeiner Lebenserfahrung die Schlussfolgerung auf den Zeitpunkt des Fehlereintritts plausibel erscheinen lässt. Ein hohes Maß der Wahrscheinlichkeit für einen Fehlereintritt nach dem Inverkehrbringen reicht dabei aus (hier Brandschaden im Zusammenhang mit einem 7 Jahre zuvor gekauften Wäschetrockner; Nachweis erbracht, dass der Fehler erst nach dem Inverkehrbringen entstanden ist) |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 4952/01 | |