JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StGB, ZPO |
| Leitsatz: | Sind in wirtschaftlich bedrängter Lage einer Gemeinschuldnerin wegen Vorausabtretung sämtliche Zahlungseingänge an die jeweiligen Gläubiger abzuführen und deswegen als Fremdgelder anzusehen, wird in der Regel keine begründete Aussicht bestehen, Sozialversicherungbeiträge in beträchtlicher Höhe an den Sozialversicherungsträger abführen zu können. In einem solchen Fall kann der Geschäftsführer die später eingetretene Zahlungsunfähigkeit in Kauf genommen haben. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 24 U 713/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Eine zahnärztliche Heilbehandlung, die erkanntermaßen nicht den Regeln des Fachs entspricht (Verwendung objektiv ungeeigneten Materials, Verzicht auf eine erforderliche Nachpräparation) kann trotz einer mit diesem Wissen erteilten Einwilligung des Patienten haftungsbegründend sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Einwilligung als unwirksam anzusehen ist. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 5906/01 | |
| Rechtsgebiete: | AktG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.6.1997 (NJW 1997, S. 2815 - Siemens/Nold) an die Begründung des Vorstandsberichts zur Schaffung genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluß zu stellenden (reduzierten) Anforderungen sind jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn der Bericht nur aus einer floskelhaften Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen besteht, bei der eine "strategische Neuausrichtung" der Gesellschaft auch nicht ansatzweise erläutert wird. 2. Die formelhafte Wiederholung eines solchen Vorstandsberichts stellt keine den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft entsprechende Beantwortung von Fragen dar, die in Wahrnehmung des Auskunftsrechts nach § 131 Abs. 1 AktG gestellt werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2371/01 | |
| Rechtsgebiete: | DÜG, BGB, InsO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Entschließen sich mehrere Automobilhersteller, zur Vermeidung von Betriebsausfällen mit Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe die Lieferantenverbindlichkeiten ihres - von der Insolvenz bedrohten - Zulieferers zu decken, um die Belieferung aufrechtzuerhalten, so ist damit implizit die Zusage verbunden, daß die zu zahlenden Beträge effektiv fließen und nicht gleichzeitig durch Aufrechnung an anderer Stelle dem hilfsbedürftigen Unternehmen Gegenstände des Aktivvermögens in entsprechender Höhe entzogen werden. 2. Ein zu diesem Zwecke von den Kunden des Zulieferers gegründeter "Feuerwehrfonds" oder "Verlustpool" stellt regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar mit der Folge, daß den Gesellschaftern jedenfalls bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft aufgrund der gesamthänderischen Bindung keine für den einzelnen disponiblen Ansprüche zustehen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 5318/01 | |