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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum02 / 2002 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 U 1906/01 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Auskunft über Kosten von Bezugsrechten an Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmer, keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten
Leitsatz:1. Der Vorstand hat den Aktionären auf deren Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über die Kosten der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstand, Arbeitnehmer und Aufsichtsrat zu geben.

2. Ermächtigt die Hauptversammlung gleichzeitig Vorstand und Aufsichtsrat, sich gegenseitig Bezugsrechte zu gleichwertigen Bedingungen einzuräumen, so ist das nicht nur mit der Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat, sondern auch mit der vom Aufsichtsrat auszuübenden Kontrolle des Vorstandes unvereinbar.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 U 1906/01



OLG-MUENCHEN – Urteil, 24 U 570/01 vom 21.02.2002

Rechtsgebiete:DÜG, BGB, StGB, ZPO
Leitsatz:I. Fährt auf einem kleinen Bahnhof mit schienengleichen Übergängen ein Pendler-Zug ausnahmsweise auf einem anderen Gleis als üblich ein, muss insbesondere dann, wenn sonstige Schutzvorrichtungen (z. B. Lichtzeichen, Schranke, Absperrung, Drehkreuz) im Bereich der Übergänge fehlen, bei der Lautsprecherdurchsage auf die besondere Gefahrenlage deutlich hingewiesen werden.

II. Bei (inhaltlich und/oder akustisch) mangelhafter Lautsprecherdurchsage kann die Bahn wegen Organisationsverschuldens ein Mithaftungsanteil von 50 % treffen, wenn eine Schülerin das Bahngleis unaufmerksam betritt und von dem einfahrenden Zug erfasst wird.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 24 U 570/01

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 3495/01 vom 14.02.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Äußert eine kurz vor der Entbindung stehende, aus einem fremden Kulturkreis (hier: Türkei) stammende junge Frau mit nur rudimentären deutschen Sprachkenntnissen überraschend den Wunsch nach einer gleichzeitig durchzuführenden Sterilisation, hängt die Wirksamkeit ihrer Einwilligung in eine entsprechende Maßnahme davon ab, dass ihr in einer für sie verständlichen Weise eingehend die Folgen der Sterilisation einschließlich ihrer psychosozialen Folgen dargestellt werden.

Daran fehlt es bei einem bloßen kurzen Gespräch über die Endgültigkeit der Maßnahme im Stile von "nix Baby mehr" und einer anschließenden Illustration der Operationstechnik.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3495/01

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 2906/01 vom 08.02.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1) Ein Ordnungsmittelbeschluss, der dem Vollstreckungsgericht die Wahl zwischen der Vollstreckung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft überlässt, ist nicht hinreichend bestimmt.

2) Die gegen eine Gesellschaft verhängte Ordnungshaft kann nur an ihren Organen, nicht an ihrem Generalbevollmächtigten vollzogen werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 2906/01


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