JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 01 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | UrhG, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Benutzung im Musikurheberrecht |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2021/00 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Der Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers setzt voraus, dass der Automobilhersteller tatsächlich in der Lage ist, die vom Vertragshändler geschaffenen Geschäftsbeziehungen selbst zu nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit besteht, wenn der Unternehmer die Geschäftsdaten von einem von ihm beauftragten, rechtlich selbstständigen Dritten verwalten lässt. 2. Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs kann die sogenannte 2. Berechnungsmethode, bei der von den Mehrfachkundenumsätzen des letzten Vertragsjahres ausgegangen wird, angewendet werden, wenn die Umsätze und die Mehrfachkundenquoten in den letzten 5 Jahren vor Beendigung des Vertrages annähernd gleichbleibend waren. Dies ist bei Umsatzschwankungen von ca. 15 % bei einem einmaligen Umsatzrückgang von 27 %, der im Folgejahr voll ausgeglichen wird, und bei Mehrfachkundenquoten für die Jahre 1994 bis 1998 von 28 %, 34 %, 37 %, 45% und 43 % zu bejahen. 3. Die Ausgleichsberechnung nach der sogenannten "Münchner Formel", die zu praktisch brauchbaren Ergebnissen führt, kann einem Urteil nur zugrunde gelegt werden, wenn die Zurechnung der Boni, die Bemessung des Verwaltungsanteils und des Prognosezeitraums sowie die Ermittlung des Billigkeitsabschlages auf den konkreten Einzelfall bezogen vorgenommen wird. 4. Der im Hinblick auf die sogenannte Sogwirkung der Marke bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs vorzunehmende Billigkeitsabschlag ist bei einem Kraftfahrzeughersteller mit hohem Bekanntheitsgrad und besonders großer Kundentreue mit einem Drittel anzusetzen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4312/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Es ist in der Regel nicht kunstfehlerhaft, bei der Operation einer Fraktur ein abgebrochenes Metallteil einer Bohrerspitze im Knochen (hier: Tibia) zu belassen. Der Patient ist hierüber jedoch aufzuklären. Zur Gewinnung entsprechender Erkenntnisse hat der Arzt postoperative Röntgenaufnahmen sorgsam auszuwerten. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2373/01 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 01 / 2002 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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