JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 12 / 2001
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | § 240 ZPO ist auch in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO anwendbar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 13 W 2641/01 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO, UWG |
| Leitsatz: | Eine Information auf einer Homepage einer Anwaltskanzlei (Interessentenschreiben), die sich an eine Vielzahl potentieller Mandanten (Aktionäre) wendet, stellt sich nicht als eine unzulässige Werbung um die Erteilung eines Mandats im Einzelfall im Sinne von § 43 b BRAGO dar, auch wenn der Gegenstand der beworbenen anwaltlichen Tätigkeit (Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Aktiengesellschaft wegen angeblich falscher Unternehmensmeldungen) in Gestalt des in Anspruch zu nehmenden Gegners feststeht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4592/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG |
| Leitsatz: | 1. Ein Zuwarten von Seiten des Antragstellers kann nur dann als dringlichkeitsschädlich angesehen werden, wenn er von den anspruchsbegründenden Umständen (Verletzungshandlung, Verletzer) positive Kenntnis hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er Kenntnis von Umständen erlangt hat, die die Möglichkeit einer Verletzung nahelegen und es ihm ohne erheblichen Aufwand möglich ist, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen. In diesem Fall muss von ihm erwartet werden, dass er sich zur Unterbindung der Verletzungshandlung die erforderliche Kenntnis verschafft und nicht tatenlos zuwartet, bis sich die ihm aufdrängende Vermutung mehr oder weniger zufällig zu einem erheblich späteren Zeitpunkt bestätigt. Die Kenntnis von Umständen, aus denen auf eine (Erst-) Begehungsge-fahr geschlossen werden kann, sind einer positiven Kenntnis von einer begangenen Verletzungshandlung nicht ohne weiteres gleichzustellen (Bestätigung der Rechtsprechung des OLG München). 2. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um 2 Wochen, die zudem nicht voll ausgeschöpft wird, kann nicht als dringlichkeitsschädlich angesehen werden, wenn die Monatsfrist zur Berufungseinlegung nicht ausgeschöpft wurde und deshalb die Berufungsbegründung vor Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils bei Gericht eingeht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, U (K) 4429/01 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, ZPO |
| Leitsatz: | Falcon / Falke 1) Es ist daran festzuhalten, daß in der Regel die Eintragung einer Marke in die Markenrolle die Gefahr ihrer Bewertung begründet. 2) Zum Umfang der zur Rechtserhaltung notwendigen Bewertung einer Marke. 3) "Falke" und "Falcon" sind als Marken für "identische" Produkte verwechselbar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2277/01 | |