JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Unter mehreren praktisch gleichwertigen Methoden (hier: des Zugang zur Implantation einer Hüftendoprothese) darf ein Operateur das nach, seinem Ermessen am besten geeignete Verfahren bevorzugen, insbesondere ein solches, für das er nachgewiesenermaßen die größte Erfahrung besitzt. Über unterschiedliche, hinsichtlich Chancen und Risiken im wesentlichen gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zum Operationsgebiet braucht in der Regel nicht aufgeklärt zu werden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2554/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, ZPO |
| Leitsatz: | I. Kauft jemand ein angeblich für echt gehaltenes Gemälde für 3.500 DM und behauptet er später, es handle sich um eine Kopie im Wert von 5.000 DM, so kann er nicht aus dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsschluss den behaupteten Wert des Originalgemäldes (hier: des Malers K, 18. Jahrhundert) als Erfüllungs- oder als Vertrauensschaden ersetzt verlangen. II. Bestätigt der Verkäufer auf Nachfrage die Echtheit des Bildes, stellt dies noch keine Zusicherung, sondern nur eine Beschreibung der Beschaffenheit des Bildes dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 24 U 127/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, ZPO |
| Leitsatz: | I. Kauft jemand ein angeblich für echt gehaltenes Gemälde für 3.500 DM und behauptet er später, es handle sich um eine Kopie im Wert von 5.000 DM, so kann er nicht aus dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsschluss den behaupteten Wert des Originalgemäldes (hier: des Malers K, 18. Jahrhundert) als Erfüllungs- oder als Vertrauensschaden ersetzt verlangen. II. Bestätigt der Verkäufer auf Nachfrage die Echtheit des Bildes, stellt dies noch keine Zusicherung, sondern nur eine Beschreibung der Beschaffenheit des Bildes dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 24 U 138/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Unterlassungsanspruches setzt regelmäßig eine Anspruchsberühmung des Beklagten voraus. Mit dem Hinweis auf die Gefahr einer drohenden Unterlassungsklage umgekehrten Rubrums in den USA lässt es sich nicht begründen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2390/01 | |