JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 10 / 2001
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GG, GKG |
| Leitsatz: | Das Gericht ist gehalten, die Parteien auf einen entscheidungserheblichen, von diesen bisher offenkundig übersehenen Gesichtspunkt rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung hinzuweisen. Wenn dies unterbleibt, ist den Parteien durch Schriftsatzfrist oder Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 3303/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, UrhG, AGBG, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Frage der Zulässigkeit der unautorisierten Veröffentlichung von Marktdaten, die von Vertragsparteien des Marktforschungsunternehmens ohne dessen Zustimmung an die Redaktion einer Zeitschrift weitergegeben wurden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2530/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Im gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2001) kann nicht (mehr) davon ausgegangen werden, dass das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf das Vorhandensein einer Sim-Lock-Sperre auf der Verpackung eines Pre-Paid-Mobiltelefons hinsichtlich dessen Verwendbarkeit Fehlvorstellungen auslöst. 2. Beruht der (unterstellte) irreführende Gehalt einer Werbung auf einem einmaligen Versehen, so liegt kein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3930/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Verpflichtung zur routinemäßigen, dauernden apparativen Kontrolle von gesunden oder nur geringfügig erkrankten Neugeborenen besteht grundsätzlich nicht. Auch ein gelegentliches Spucken und Schleimen des Neugeborenen erfordert grundsätzlich keine intensive Überwachung. Entfernt sich eine Kinderkrankenschwester in einer solchen Situation für 15 bis 20 Minuten aus dem Neugeborenenzimmer, um Säuglinge zu ihren Müttern zu bringen und sie zu versorgen, ist dies nicht pflichtwidrig. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 5651/00 | |