JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 09 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, MarkenG |
| Leitsatz: | Eine Behörde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, massenhaft anfallende gleichgelagerte Anträge sofort bei Eingang auf offensichtliche Mängel oder fehlende Unterlagen zu überprüfen. Es ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 75 VwGO in der Regel jedoch, amtspflichtwidrig, derartige Anträge nicht innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten und den Antragsteller auf fehlende Angaben beziehungsweise Unterlagen hinzuweisen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 W 2072/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses im Sinne von § 93 ZPO, dem die Beschränkung des Widerspruchs gegen eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung auf die Kosten gleichsteht, liegt keine der Kostentragung entgegenstehende ausreichende Abmahnung vor, wenn diese an einen Minderjährigen adressiert war und die Abmahnung auch dessen gesetzlichen Vertreter nicht zugegangen ist (§ 131 Abs. 2 BGB entsprechend). Für die Kostentragung ist es ohne Bedeutung, ob dem Abmahnenden die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Abgemahnten bekannt war bzw. ob ihm dieser Umstand in vorwerfbarer Weise verborgen geblieben ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 W 2398/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Macht ein (nach einem ärztlichen Kunstfehler) schwerbehindertes Kind für die Tag- und Nachtpflege seiner Mutter einen - im Vergleich zur Versorgung eines gesunden Kindes - Pflegemehraufwand von vier bis fünf Stunden geltend, kann auf dieser Grundlage auch dann abgerechnet werden, wenn ein Medizinischer Dienst nach Erfahrungswelten eine bis eineinhalb Stunden weniger Zeitaufwand ermittelt hat. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 24 U 17/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Bereicherungsanspruch und Darlegungslast im Kapitalanlagerecht bei Fehlspekulation |
| Leitsatz: | 1. Die an sich beweisbegünstigte Partei muss nur dann pauschales Vorbringen des darlegungsbelasteten Gegners substantiiert bestreiten, wenn dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während die andere Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind. 2. Zur Frage eines Bereicherungsanspruchs des durch Fehlspekulation geschädigten Anlegers, wenn dessen Sohn nach Vermögensübertragung auf ihn die Verbindlichkeiten des Anlegers gegenüber der Bank vorbehaltslos erfüllt hat. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2978/01 | |