JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 08 / 2001
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Eine Beschwerde, die die Bestellung eines Notanwaltes gemäß § 78 b ZPO betrifft, unterfällt nicht dem Anwaltszwang. 2. Hat die schuldhafte Säumnis in der Berufungshauptverhandlung die Verwerfung der Berufung gemäß § 329 StPO zur Folge, steht dies im Rahmen von § 839 Absatz 3 BGB der Nichteinlegung eines Rechtsmittels gleich. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 W 2066/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RberG, VerbrKrG |
| Leitsatz: | Geschäftsbesorgungsvertrag auf Kreditvermittlung gerichtet 1. Zum Umfang der Pflichtangaben nach § 15 VerbrKrG in einem Geschäftsbesorgungsvertrag zur Finanzierungsvermittlung. 2. Bei einer unerlaubten Rechtsberatung bleiben die von dem unzulässig tätigen Rechtsbesorger vermittelten Verträge in der Regel wirksam. Hieran ändert auch ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten nichts. 3. Zum Einfluss des Grundrechts der Berufsfreiheit bei einer Entscheidung über die Reichweite des Rechtsberatungsgesetzes. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 1791/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, AMG, LMBG, ZPO |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3630/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Leitsatz: | Haftung des Treuhänders im geschlossenen Immobilienfond 1. Die Benennung als Treuhänderin im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds begründet als solche keine Prospektverantwortlichkeit. 2. Der Prospekt einer Immobilienanlage muss den potentiellen Anleger oder Erwerber über alle Umstände des angebotenen Modells sachlich richtig und vollständig informieren, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind (hier Gegenstand: Produktion von Durchhandelsgewinnen; Vorbelastungen des Mietgarantiegebers; Wertsteigerungspotential; Eigenkapitalbeschaffungsgebühr; Nachfinanzierungsbedarf - Verstöße verneint). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 5224/00 | |