JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 07 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, MarkenG, UWG |
| Leitsatz: | Die überaus hohe Bekanntheit der Drei-Streifen-Kennzeichnung von a ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige nach § 291 ZPO nicht beweisdürftige Tatsache. Wegen der Wechselbeziehung im Rahmen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr führt deshalb die in außerordentlicher Intensität vorliegende Kennzeichnungskraft der Marke in Fällen hoher Warenähnlichkeit dazu, dass ein vergleichsweise geringer Grad der Zeichenähnlichkeit (Zwei-Streifen-Kennzeichnung an gleicher Stelle)angeglichen werden kann. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2361/97 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Mit der (nachträglichen Androhung von Ordnungsmaßnahmen nach § 890 Abs. 2 ZPO für den Fall der Verletzung von Unterlassungspflichten aus einem vollstreckbaren Vergleich beginnt die Zwangsvollstreckung. Sie kann mit der fristgebundenen sofortigen Beschwerde nach §§ 793, 577 ZPO angefochten werden. 2. Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Titel als solchem können grundsätzlich nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden. In Zwangsvollstreckungsverfahren sind sie nur dann zu beachten, wenn sie unstreitig sind oder aus sonstigen Gründen feststehen und keiner Beweisaufnahme bedürfen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, Lw W 1860/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Leitsatz: | Die sachlich unrichtige Werbeaussage "A. liefert Ihnen zu 100 % Strom in Wasserkraft" ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, weil ein nicht merklicher Teil der Verbraucher die objektiv falsche Angabe wörtlich nimmt. Die Aussage ist auch wettbewerblich relevant, weil diese Verbraucher aufgrund der Irreführung annehmen, sie könnten einen unmittelbaren Beitrag zur Umweltschonung leisten und deshalb geneigt sind, sich mit dem Angebot zu befassen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 1534/01 | |
| Rechtsgebiete: | AGBG, TDG, UWG, GmbHG, MDStV, ZPO |
| Leitsatz: | Die in § 6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten für die Anbieterkennzeichnung als geboten angesehenen Angaben dienen dem Verbraucherschutz. Unter dem Begriff "Personenvereinigungen und -gruppen" im Sinne dieser Bestimmung fallen auch juristische Personen. Werden anstelle des gesetzlichen Vertreters lediglich Personen angeführt, die "für den Inhalt verantwortlich" sind, führt dies zum Unterlassungsanspruch gem. § 22 Abs. 1 AGBG. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3265/01 | |