JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | MarkenG, ZPO, UWG, Lebensmittel-KennzeichnungsVO, FertigpackungsVO |
| Leitsatz: | Die Bezeichnung "L" ist keine unmittelbare oder mittelbare geographische Herkunftsangabe im Sinne von § 126 Abs. 1 Markengesetz für die Herkunft von Fruchtsäften aus dem Gebiet in L am Bodensee. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 6094/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 1700/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Lehnt in einem Arzthaftungsprozess, in dem es um die behauptete Fehlerhaftigkeit der Arbeit eines Beamten des Freistaats Bayern geht, der geschädigte Patient einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ab, kann diese Ablehnung bereits dann begründet sein, wenn es sich bei dem Sachverständigen um einen anderen Beamten dieses Dienstherrn handelt. Dabei spielt es grundsätzlich weder eine Rolle, ob der Abgelehnte und der Beamte, dessen Tätigkeit er zu beurteilen hat, derselben Behörde angehören, noch, daß der Abgelehnte als Hochschulprofessor bei der Erstellung von Gutachten weisungsfrei ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 1 W 1161/01 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Streitwert eines Verfügungsverfahrens gegen Sport-Bild 1. Streitwert eines Verfügungsverfahrens auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Wird der Anspruch gegen mehrere Verpflichtete geltend gemacht, so erhöht dies nicht den Streitwert, insbesondere ist nicht § 5 ZPO anzuwenden. 2. Macht ein Betroffener inhaltsgleiche Unterlassungsansprüche gegen mehrere Verpflichtete geltend, liegen mehrere Ansprüche im Sinn des § 5 ZPO vor. Ihr Wert ist zusammen zu rechnen. Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 21 W 1705/01 | |