JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 04 / 2001
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Verwendung, sog. "Duft-Vergleichslisten" bzw. "Duftgenealogien", in welchen die Duftnoten eigener Produkte im wesentlichen unter Bezugnahme auf bekannte Markenparfums beschrieben werden, ist ein Fall der unlauteren und damit unzulässigen vergleichenden Werbung gem. §§ 2 I, II Nr. 2 und 4 UWG, denn die Duftnote ist keine nach objektiven Maßstäben überprüfbare Eigenschaft des Produkts und die Bekanntheit der in Bezug genommenen Markenparfums dient insoweit allein als Vorspann für die eigene Absatzwerbung. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 5458/97 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Angabe der Anschrift des Klägers als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage 1. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers ist grundsätzlich zwingendes Erfordernis einer ordnungsgemäßen Klageerhebung. Eine aus dem Verborgenen heraus geführte Klage ist regelmäßig unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Anwalt vertreten ist. 2. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse der Angabe der ladungsfähigen Anschrift entgegenstehen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 3176/00 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 04 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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