JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 03 / 2001
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Referierender Bericht im Internet über eine Unterlassungsverfügung mit Zusätzen 1. Die bloß referierende Wiederholung eines Unterlassungstenors begründet keinen Verstoß gegen das Wiederholungsverbot, wenn der referierende Charakter deutlich zum Ausdruck kommt. In einem solchen Fall liegt keine Wiederholung der Behauptung, sondern die Mitteilung eines wahren Geschehens, nämlich des Verbots, vor. 2. § 890 ZPO schränkt als allgemeines Gesetz die Meinungsäußerungsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich ein. Diese Einschränkung ist aber ihrerseits unter dem Gedanken der grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit einschränkend zu interpretieren. 3. Es bedeutet deshalb keinen Verstoß gegen den Unterlassungstenor, wenn der referierenden Wiederholung Einschränkungen hinzu gefügt werden, sofern hierin keine Wiederholung der Behauptung, sondern eine Stellungnahme zum Verbotstenor zu sehen ist. 4. Dies alles gilt auch, wenn die Äußerung und der referierende Bericht im Internet stehen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 21 W 3313/00 | |
| Rechtsgebiete: | BBauG |
| Leitsatz: | Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat bei Auswertung der Kaufverträge für die Kaufpreissammlung zu prüfen und ggfalls. zu kennzeichnen, ob die Höhe des vereinbarten Kaufpreises durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst wurde. Hierunter fallen jedoch grundsätzlich nicht die Nutzungsmöglichkeit und das Maß der zukünftig zu erwartenden Bebauung eines Grundstücks, wie sie von den Parteien bei der Preisbildung berücksichtigt wurden. Die Annahme eines in diesem Zusammenhang beachtlichen sogenannten Liebhaberpreises aufgrund eines außergewöhnlichen Interesses des Käufers am Erwerb des Grundstücks setzt besondere subjektive, objektiv-wirtschaftlich nicht messbare Vorstellungen voraus. Von solchen kann in der Regel auch nicht ausgegangen werden, wenn Käufer eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, die das Grundstück für ein öffentliches Bauvorhaben benötigt und erforderlichenfalls auch im Wege der Enteignung darauf zugreifen könnte. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2965/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, BayStrWG |
| Leitsatz: | 1. Die Verkehrssicherungspflicht für die Bundesautobahnen obliegt den Bundesländern. In Bayern wird diese Aufgabe in Ausübung eines öffentlichen Amtes wahrgenommen. Das Verweisungsprivileg gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB findet insoweit keine Anwendung. 2. Das Land ist verplichtet, an der Autobahn geeignete und normgerechte Leitplanken anbringen zu lassen und dies durch eine aufmerksame und fachkundige Sichtprüfung vor Ort zu kontrollieren. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 1 U 2399/00 | |
"Oberlandesgericht München - Entscheidungen 03 / 2001 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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