JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht München > Verkündungsdatum > 02 / 2001
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG, ZPO |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist folgende Klausel unwirksam: "Rechte der Verpächterin insbesondere aus diesem Vertrag gehen der Verpächterin auch dann nicht verloren, falls sie hiervon, obwohl dazu befugt, zunächst keinen Gebrauch macht." 2. Eine außerordentliche Kündigung kann nicht auf Vorfälle gestützt werden, die zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mehr als ein halbes Jahr zurückliegen. 3. Eine wiederholte verspätete Zahlung von Pachtnebenkostenvorauszahlungen kann ein Grund zu einer fristlosen Kündigung nach § 554a BGB sein, wenn eine Abmahnung erfolgt ist. 4. Abzüge von einer Pachtnebenkostennachzahlung bilden einen Grund zu einer fristlosen Kündigung nach § 554a BGB nur dann, wenn zur Nichtzahlung besondere Umstände hinzutreten, die die Fortsetzung des Pachtverhältnisses für den Verpächter unzumutbar machen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 3 U 5169/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HausratsVO |
| Leitsatz: | Drittwirkung der Zuweisung einer Ehewohnung an einen Ehegatten Auf die Zuweisung einer Ehewohnung (hier: Hausgrundstück) an einen Ehegatten nach Trennung der Ehegatten, aber vor Ausspruch der Scheidung, ist bei Veräußerung des Hausgrundstücks durch den anderen Ehegatten § 571 BGB dann nicht analog anwendbar, wenn mit der Zuweisung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 18a HausratsVO ein Mietverhältnis begründet wurde. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 4999/00 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO, UWG, GG |
| Leitsatz: | 1. Im Umfang der Prüfungspflichten eines Presseunternehmens bei der Veröffentlichkeit einer wettbewerbswidrigen (ganzseitigen, grafisch gestalteten) Werbeanzeige einer international tätigen Anwaltssozietät. 2. Dass es sich bei dem in Anspruch genommenen Presseunternehmen um ein großes Verlagshaus mit eigener Rechtsabteilung handelt, rechtfertigt nicht die Anlegung eines strengeren Maßstabes. Ausschlaggebend ist, ob nach den von der Rechtsprechung zur eingeschränkten Verantwortlichkeit der Presse im Anzeigengeschäft entwickelten Grundsätzen aus der Sicht der Mitarbeiter der Anzeigenabteilung ein grober, unschwer zu erkennender Verstoß vorliegt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3333/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG, MarkenG, BGB |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4027/00 | |