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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum01 / 2001 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 01 / 2001



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 4379/00 vom 31.01.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Die Bank hat gegenüber ihren Kreditkunden keine allgemeine Rechtspflicht zur Erteilung von Auskünften; sie trifft ebensowenig eine allgemeine Beratungs-, Warn- oder Aufklärungspflicht.

2. Ein Finanzierungsangebot stellt keine verbindliche Auskunft der Batik über den Wert einer zu erwerbenden Immobilie dar. Jeder Bankkunde muß davon ausgehen. daß die Bank ein Darlehen vorrangig aus Eigeninteresse vermarktet.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4379/00



OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 3595/94 vom 26.01.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Nutzung eines zu anderen Zwecken verpachteten Grundstücks zur Unterbringung von Asylbewerbern

§§ 553, 568, 581 BGB

1. Die Beschränkung des Vertragszwecks in einem Pachtvertrag auf einem bestimmten Geschäftsbetrieb (hier: auf Lager, für Ausstellungsräume und als Cafe mit Betriebswohnungen) ist zulässig.

2. Vertragswidriger Gebrauch in einem solchen Fall durch Unterbringung von Asylbewerbern aufgrund Vertrages mit dem zuständigen Landratsamt.

3. Wird mit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses eine Räumungsfrist gewährt, so liegt darin zugleich ein Widerspruch gegen eine Fortsetzung des Pachtvertrags über den zugestandenen Zeitpunkt hinaus.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 3595/94

OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 4612/00 vom 26.01.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Verwendung von Persönlichkeitsmerkmalen für Werbung - Hallo, Babs

Rechtswidriger Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Verwendung von Persönlichkeitsmerkmalen eines bekannten Tennisspielers für Werbung.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 4612/00

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 4759/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:RBerG
Leitsatz:Leitsatz:

Das Formulieren und Niederschreiben von Anträgen für Asylbewerber, die der deutschen Sprache und Schrift nicht oder nur mangelhaft mächtig sind, stellt keine unerlaubte Rechtsberatung dar.

Ist eine Beratung erforderlich und wird ein Rechtsanwalt deshalb hinzugezogen, muß offenkundig sein, daß die Caritas hier nur eine fremde Auskunft weitergibt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 4759/00


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