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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht MünchenVerkündungsdatum01 / 2000 

Oberlandesgericht München

Entscheidungen 01 / 2000



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 U 1855/97 vom 25.01.2000

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:"Konkrete Verletzungshandlung und Schadensersatz"

Wird im Urteil der Unterlassungsanspruch über den konkreten Verletzungstatbestand hinaus auf eine das Typische der Verletzung herausarbeitende Verallgemeinerung des Anspruches erstreckt, so ist trotzdem der Schadensersatz- und Auskunftsanspruch allein auf den konkreten Verletzungstatbestand zu beschränken.

OLG München Beschluß 25.01.1999 - 29 U 1855/97 -
9 HKO 11957/94 LG München I
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 29 U 1855/97



OLG-MUENCHEN – Urteil, 23 U 2732/99 vom 21.01.2000

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Leitsatz:Leitsatz:

Übernehmen Gesellschafter bürgerlichen Rechts den Anteil eines weiteren Gesellschafters, so haften sie spätestens dadurch auch persönlich für die von diesem Gesellschafter für die Gesellschaft wirksam eingegangenen Verpflichtungen analog § 128 S. 1 und § 130 Abs. 1 HGB.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 23 U 2732/99

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4724/99 vom 20.01.2000

Rechtsgebiete:UrhG, VerlG, ZPO
Leitsatz:Räumt der Verfasser von Beiträgen für die Neuausgabe eines Handbuchs der deutschen Gegenwartsliteratur dem Verlag Rechte ein, so beschränkt sich die Rechteeinräumung aufgrund des Zweckübertragungsprinzips auf die konkrete Ausgabe. Ein stillschweigendes Einverständnis des Urheber mit der unentgeltlichen Wiederverwendung seiner Beiträge anläßlich einer eventuellen späteren Neuherausgabe ist im Zweifel nicht anzunehmen.

Die Benennung des Urhebers von Beiträgen eines Literaturhandbuches entspricht nicht den Anforderungen der Urheberbenennung im Sinne von § 13 UrhG, wenn sie abweichend von der Nennungsvereinbarung die Zuordnung zu den einzelnen Beiträgen nicht ermöglicht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 4724/99

OLG-MUENCHEN – Urteil, 23 U 2925/99 vom 14.01.2000

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine unzutreffende Angabe des Empfängers ist dem Versender zuzurechnen und fällt in dessen Risikobereich.

2. Zur Frage, wann ein Spediteur Aufwendungen für den Versender erforderlich halten durfte.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 23 U 2925/99


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