JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 31.01.2002, Aktenzeichen: 1 U 3145/01
| Leitsatz: | 1. Wenn die Operation ein noch in der Facharztausbildung befindlicher Arzt durchführt, wird in der Regel der Facharztstandard durch dessen Überwachung seitens eines Facharztes sichergestellt 2. Einem noch in Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Arzt darf unter Aufsicht auch die Durchführung schwieriger Operationen übertragen werden, da dieser ansonsten das Ausbildungsziel nicht erreichen kann. 3. Der Patient muss, da bei Aufsicht durch einen Facharzt der Facharztstandard gewährleistet ist, nicht darüber aufgeklärt werden, dass ein noch in Ausbildung befindlicher Arzt operiert. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 546 Abs. 2, ZPO § 708 Ziff. 10, ZPO § 711, |
| Verfahrensgang: | LG München I vom 19.03.2001 |
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