JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 6 U 2849/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Wenn eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 63 Abs. 1 SGB V für ein Projekt gegenüber ihren Kassenmitgliedern wirbt und diese zur Teilnahme auffordert, so liegt kein unzulässiges Handeln unter Ausnutzung einer Standesvergessenheit der sich an dem Projekt beteiligenden Ärzte vor, wenn die Krankenkasse sachlich informierend auf Vorteile des Projekts für den Patienten hinweist und ihm eine Liste der beteiligten Ärzte übermittelt, ohne die Qualifaktion dieser Ärzte hervorzuheben. |
| Rechtsgebiete: | UWG, Berufungsordnung für die Ärzte Bayerns |
| Vorschriften: | UWG § 1, Berufungsordnung für die Ärzte Bayerns § 27, |
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